Was bewirkt Zensur?

Was bewirkt Zensur?

Ziele und Begründungen von Zensur Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren.

Was wird unter Meinungsfreiheit verstanden?

Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Welches Gesetz verbietet die Zensur der Presse?

Die wichtigste Rechtsgrundlage in Bezug auf die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist Artikel 5 Grundgesetz (Garantie der Meinungsfreiheit).

Wie konstituiert sich die Zensur?

Die Zensur konstituiert sich nicht zufällig schon wenige Jahrzehnte nach der Erfindung des Buchdrucks: Das gedruckte Wort war nun prinzipiell jedermann, der lesekundig war, zugänglich, so dass eine Steuerung der Rezeption nötig zu werden schien. Von da an begleitet die Zensur die Geschichte des Buchwesens bis in die Gegenwart.

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Was bedeutet das Wort „Zensur“?

Ersetzen wir das Wort „Zensur“ durch das weniger anstößige Wort „Informationskontrolle“, denn genau das ist das Ziel von Zensur, dann tut sich gerade in Deutschland ein wahres Schreckens-Kabinett an längst etablierten Möglichkeiten auf. Man nennt es nicht Zensur, aber es funktioniert als Zensur.

Wie ist die weltliche Zensur strukturiert?

Seit etwa 1600 ist die weltliche Zensur hierarchisch strukturiert, analog dem Staatsaufbau des Reiches. Die oberste Aufsicht über das Buchwesen hatte der Kaiser, in dessen Auftrag der Reichshofrat und die kaiserliche Bücherkommission in Frankfurt am Main agierten.

Warum kommt der Begriff Zensur nicht mehr vor?

In der Verfassung des Jahres 1968 kommt der Begriff Zensur nicht mehr vor. Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens.