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Was gehört zur postoperativen Überwachung?
Die Beobachtung von Blutverlusten durch Nachbluten liegt im besonderen Augenmerk des Personals, Kontrolle von Drainagen, Kathetern und Verbänden gehört selbstverständlich mit zur Überwachung nach einer Operation. Die Überprüfung, ob Sie Schmerzen haben, erfolgt nach dem UKD-Standard. Hier beginnt das Schmerzmanagement.
Warum postoperative Überwachung?
In der unmittelbaren postoperativen Phase sind eine kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen und eine einfühlsame Betreuung des Patienten durch kompetentes Fachpflegepersonal erforderlich. Die Überwachung und Versorgung erfolgt in der Regel in einer speziellen Aufwacheinheit oder -zone.
Was beinhaltet die postoperative Pflege?
Die stationäre postoperative Pflege umfasst zunächst die primäre Phase der Ruhe, Nachbeobachtung und Erholung nach der Operation. Der Patient sollte je nach Art der Operation in einer schmerzarmen, bequemen, adäquaten Lage positioniert werden.
Ist Silent Monitoring erlaubt?
Gesetzesgrundlage für das „Silent Monitoring“ ist aktuell § 32 BDSG . Dieser Paragraf regelt die damit einhergehende Arbeitnehmerüberwachung durch Datenerhebung jedoch höchst unvollständig.
Ist Arbeitskontrolle erlaubt?
Sonstige Überwachungstechnik: Verhaltens- und Leistungskontrolle ist nicht erlaubt. Beschäftigten am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt, wie das Bundesarbeitsgericht 2017 erneut klargestellt hat.
Was sind postoperative Veränderungen?
Postoperative Veränderungen treten aufgrund von chirurgischen Eingriffen, Axilladissektion und Radiotherapie auf und umfassen Flüssigkeitsansammlungen, Ödem, Hautverdickungen, Architekturstörungen, Vernarbungen und Verkalkungen.
Kann mein Chef sehen was ich drucke?
Arbeitsmittel gehören dem Arbeitgeber Rein juristisch betrachtet ist die Lage eindeutig. Grundsätzlich sind alle Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, dessen Eigentum. Das gilt für Drucker und Computer ebenso wie für Papier, Toner oder Tinte.
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