Inhaltsverzeichnis
Was gibt es für Urteile?
Verschiedene Urteilsarten Zivilprozess: Abgrenzung Beschlüsse; Prozessurteil; Sachurteil; Endurteil; Verzichtsurteil; Anerkenntnisurteil; Vorbehaltsurteil.
Wann ergeht ein Vorbehaltsurteil?
Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil, welches unter dem Vorbehalt des weiteren Prozessverlaufes steht. Vorbehaltsurteile können im deutschen Zivilprozess in zwei Situationen ergehen: im Urkundenprozess, wenn der Klage aufgrund der vorgelegten Urkunden stattzugeben ist (§ 599 ZPO).
Kann man alle Urteile einsehen?
Gerichtsurteile sind in ihrer schriftlichen Form im Regelfall nicht der Allgemeinheit zugänglich. Selbst Zeugen in einem Verfahren haben keinerlei Rechte um Gerichtsurteile einsehen zu können. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn Sie selbst betroffen sind.
Wann teilurteil?
Teilurteil. (1) 1Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen.
Wann ergeht ein anerkenntnisurteil?
Ein Anerkenntnisurteil ergeht demnach durch das Gericht im Zivilprozess, wenn der Beklagte den Anspruch des Klägers als berechtigt anerkennt. Dieses Anerkenntnis des Beklagten ist eine Prozesshandlung mit Folgen für den Ausgang des Prozesses sowie für die Höhe und Auferlegung der Kosten.
Was bedeutet Teil Versäumnisurteil?
Dieser Fall ist in § 331 ZPO geregelt. Verhält sich der Beklagte säumig, nimmt er sich die Möglichkeit, den Klägervortrag anzugreifen. Dadurch erhöht sich für ihn die Gefahr, gemäß dem Antrag des Klägers verurteilt zu werden. Ein solches Urteil wird als Versäumnisurteil bezeichnet.
Wie fängt man ein Gerichtsurteil an?
Bei dem Rubrum handelt es sich im Grunde um die Einleitung des Urteils. Es besteht regelmäßig aus dem Aktenzeichen, der Überschrift „Im Namen des Volkes“, der Bezeichnung der Parteien mit ladungsfähiger Anschrift (beim Strafurteil die Bezeichnung des Angeklagten) sowie die Bezeichnung des Gerichts.