Was heisst Beschadigung?

Was heisst Beschädigung?

Als „Beschädigung“ wird jegliche Einwirkung auf eine Sache bezeichnet, die ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als geringfügig beeinträchtigt oder ihre stoffliche Zusammensetzung verändert. Die Beschädigung einer Sache (= Sachbeschädigung) ist strafbar.

Wann ist eine Sache beschädigt?

Eine Sache wird beschädigt, wenn nicht unerheblich auf ihre Substanz oder ihre Brauchbarkeit zum vorgesehenen Zweck eingewirkt wird. Eine Sache wird zerstört, wenn ihre Substanz vernichtet oder ihre Brauchbarkeit zum vorgesehenen Zweck aufgehoben wird.

Was genau ist Sachbeschädigung?

Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer im Allgemeinen fremden Sache unter Strafe steht.

Ist Schaden ein Verb?

Verb – Grundform schaden (→ Subst.)

Was ist eine Beschädigung?

Erklärung zum Begriff Beschädigung. Als „Beschädigung“ wird jegliche Einwirkung auf eine Sache bezeichnet, die ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als geringfügig beeinträchtigt oder ihre stoffliche Zusammensetzung verändert. Bei einer Beschädigung ist die Verletzung der Sachsubstanz nicht notwendig; Einwirkungen,…

Was ist unter beschädigen zu verstehen?

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Unter Beschädigen ist jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung zu verstehen. Dabei geht es nicht um das äußere Erscheinungsbild der Sache, sondern vielmehr um die funktionale Betrachtung. Beispiel: Beschmutzen von Kleidung, Wegnahme einer Bohle von einer Brücke.

Wie wird die Beschädigung bestraft?

Ihre gesetzliche Regelung erhält die Beschädigung aus dem § 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Wie ist die Beschädigung einer Sache strafbar?

Die Beschädigung einer Sache (= Sachbeschädigung) ist strafbar. Ihre gesetzliche Regelung erhält die Beschädigung aus dem § 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.