Was heisst ohne Zweifel?

Was heißt ohne Zweifel?

ohne Zweifel – Synonyme bei OpenThesaurus. Assoziationen: Gewissheit · Klarheit · Sicherheit · nicht zu leugnen · nicht zu widerlegen · unanfechtbar · …

Was bedeutet Zweifeln auf Deutsch?

Zweifel (mittelhochdeutsch zwîvel, althochdeutsch zwîval aus germanisch twîfla, „doppelt, gespalten, zweifach, zwiefältig“) ist ein Zustand der Unentschiedenheit zwischen mehreren möglichen Annahmen, da entgegengesetzte oder unzureichende Gründe zu keinem sicheren Urteil oder einer Entscheidung führen können.

Was bedeutet unbestrittene?

(5) Der Begriff „unbestrittene Forderung“ sollte alle Situationen erfassen, in denen der Schuldner Art oder Höhe einer Geldforderung nachweislich nicht bestritten hat und der Gläubiger gegen den Schuldner entweder eine gerichtliche Entscheidung oder einen vollstreckbaren Titel, der die ausdrückliche Zustimmung des …

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Was ist eine unbestrittene Forderung?

Was ist im Zweifel für den Angeklagten?

„Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art.

Was ist die Verletzung des Zweifelssatzes in der Revision?

In der Revision führt die Verletzung des Zweifelssatzes bereits auf die Sachrüge hin zur Urteilsaufhebung. Eine Verfahrensrüge ist nicht erforderlich, da der Zweifelssatz dem materiellen Recht zugeordnet wird.

Ist der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten verletzt?

Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist nur dann verletzt, wenn sich aus dem Urteil selbst ergibt, dass das Gericht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte.

Was war das in dem Satz angesprochene Prinzip?

Das in dem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der auf Aristoteles zurückgehenden griechischen Rechtsauffassung und prägte das römische Recht. Die prägnante, sprichwörtlich gewordene Formulierung fand aber erst der Mailänder Rechtsgelehrte Egidio Bossi (1487–1546) und verwendete sie in seinen Abhandlungen.

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