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Was heißt Schwestern?
Schwester steht für: weibliches Kind der eigenen Eltern oder eines Elternteils, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Geschwister. Krankenschwester, siehe Gesundheits- und Krankenpfleger. Ordensschwester, Mitglied einer Ordensgemeinschaft für Frauen.
Woher stammt das Wort Schwester?
Herkunft: [1] von mittelhochdeutsch, althochdeutsch ‚swester‘ aus germanisch ‚*swester-‚ f „Schwester“, indoeuropäisch ‚*su̯esor-‚ „Schwester, weibliche Verwandte“, belegt seit dem 8. Jahrhundert.
Was ist Artikel von Schwester?
Willst du weniger konkret über etwas sprechen, benutzt du stattdessen die unbestimmten Artikel ein und eine. Es gibt nur diese beiden Formen: eine für feminine Nomen und ein für maskuline und neutrale Wörter. Schwester ist feminin, die korrekte Form ist also: eine Schwester.
Ist Schwester ein Titel?
Tatsächlich gehört die Bezeichnung „Schwester“ nicht zu den geschützten Bezeichnungen. Dies hängt damit zusammen, dass der Begriff unterschiedliche Bedeutungen hat (etwa als Verwandtschaftsgrad oder die Ordenszugehörigkeit). Daher kann niemandem untersagt werden, sich als „Schwester“ zu bezeichnen.
Ist Schwester ein Verb?
der Schwester Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten.
Was ist die Mehrzahl von Geschwister?
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Geschwister | die Geschwister |
Genitiv | des Geschwisters | der Geschwister |
Dativ | dem Geschwister | den Geschwistern |
Akkusativ | das Geschwister | die Geschwister |
Was bedeutet biologische Schwester?
Die durch ein Elternpaar (503-4) und seine Kinder gebildete Gemeinschaft wird bisweilen biologische Familie1 genannt. In ihrer Beziehung zueinander werden die männlichen und weiblichen Kinder des gleichen Ehepaares Brüder2 bzw. Brüder und Schwestern bilden die Gemeinschaft der Geschwister4.
Was ist Artikel von Familie?
Du musst den Artikel die benutzen. Denn das grammatikalische Geschlecht von Familie ist feminin. Korrekt ist also: die Familie.
Wer darf sich Schwester nennen?
Die Antwort lautet: Ja, das darf man tatsächlich! Wer bis 2004 einen Ausbildungsabschluss zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger bzw. zur Kinderkrankenschwester oder zum Kinderkrankenpfleger erworben hat, darf sich ab 2020 tatsächlich auch Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen.