Inhaltsverzeichnis
- 1 Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?
- 2 Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?
- 3 Wie sind die Arbeiter von ausländischen Subunternehmen in Deutschland tätig?
- 4 Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
- 5 Wie lange dauert die Arbeitszeit in einem Unternehmen?
- 6 Was ist die Berechnung der Arbeitszeit?
Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?
Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich. Es unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften.
Wie wenden sie sich an die Bundesagentur für Arbeit vor Ort?
In Detailfragen wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen mit ihrem Fachwissen gern zur Verfügung. Für die Weisungen beansprucht die Bundesagentur für Arbeit Urheberschutz.
Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?
Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.
Wie kann ein Ausländer Zugang zum Arbeitsmarkt erlangen?
Das heißt: damit ein Ausländer Zugang zum Arbeitsmarkt erlangen kann, muss ein konkreter Bedarf an der Beschäftigung des Ausländers bestehen. Hieran hält der Gesetzgeber weiterhin fest. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit ist daher, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Wie sind die Arbeiter von ausländischen Subunternehmen in Deutschland tätig?
Arbeiter des ausländischen Subunternehmens haben einen aufrechten Arbeitsvertrag und dürfen in Deutschland tätig sein. Sie sind entsprechend versichert und haben eine Bestätigung der Versicherung (A1-Bescheinigung). Arbeiter von ausländischen Subunternehmen sind nach deutschem Mindestlohn zu bezahlen.
Wie läuft das mit dem Ausland angestellten Personal?
Werkverträge abschließen und damit Aufträge vergeben. Das im Ausland angestellte Personal begibt sich nach Deutschland und erbringt dort die vereinbarte Leistung. Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter läuft dabei weiter über das ausländische Subunternehmen, wo auch alle Abgaben abgeführt werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet relevant sind im Einzelfall jeweils die Staatsangehörigkeit des Ausländers sowie sein Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Was muss ich tun wenn ich ausländische Arbeitnehmer beziehe?
Fragen und Antworten: Ausländische Arbeitnehmer (Wohnsitznahme in Deutschland) 1. Was muss ich tun, wenn ich aus dem Ausland zuziehe? Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz begründen, müssen Sie sich beim Ein- wohnermeldeamt anmelden, indem Sie zugleich Ihren Pass oder Ausweis vorle- gen und Ihre Wohnanschrift nennen.
Wie lange dauert die Arbeitszeit in einem Unternehmen?
Beispiel: Auch wenn in einem Unternehmen seit Jahren von 8-17 Uhr gearbeitet wurde, muss die Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers fortan von 9-18 Uhr erbracht werden. Aber Achtung: Bei der Verlegung von Arbeitszeit bestehen oftmals gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Arbeitnehmers.
Was ist der Vorteil eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Firma?
Der Vorteil eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Firma ist, dass Sie Ihre alten Netzwerke weiter behalten können. Die andere Variante ist die, dass Sie vom Arbeitgeber versetzt werden. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss nicht immer mit Glücksgefühlen verbunden sein.
Was ist die Berechnung der Arbeitszeit?
Die Berechnung der Arbeitszeit ist allerdings auch durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt. Dieses legt folgende grundlegende Regelung ( § 2 I ArbZG) fest: Arbeitszeit = Arbeitsbeginn bis Arbeitsende abzüglich der Pausen. Die Arbeitszeit beginnt also mit Arbeitsantritt des Arbeitnehmers und endet mit Beendigung der Arbeit.
Wie wenden sie sich an die zuständige Ausländerbehörde?
Bei konkreten Fragen im Einzelfall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels wenden Sie sich am besten direkt an die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich.