Was ist Befangenheit eines Richters?
Die Befangenheit ist ein Zustand eines Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann (BVerfGE 21, 146 = NJW 1967, 1123).
Hat ein Richter immer Recht?
Allein entscheidende Richter gibt es im Grunde nur an Amtsgerichten, und auch hier schützt die Möglichkeit der Berufung oder Revision vor willkürlichen Entscheidungen. Theoretisch klingt das alles recht gut. Die Umsetzung in die Praxis sieht allerdings ein wenig anders aus.
Kann man eine Richterin ablehnen?
Ablehnung eines Richters. (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Ist die Besorgnis der Befangenheit des Richters geregelt?
Die Besorgnis der Befangenheit des Richters ist im Familienverfahrensgesetz in § 6 FamFG mit einem Verweis auf die entsprechenden Regeln der ZPO geregelt. Dort, in den §§ 41-49 ZPO finden sich die Regeln der Ablehnung eines Richters.
Was versteht man bei Verhinderung eines Richters?
Darunter versteht man Richter, die an allen Verhandlungstagen im Saal sind und so bei Verhinderung eines Richters – ob durch Krankheit oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit – einspringen können. Wird der Antrag abgelehnt, so wird der Prozess mit der ursprünglichen Besetzung des Gerichts fortgeführt.
Was sind rechtliche Befangenheitsgründe gegen Richter?
Rechtliche Befangenheitsgründe gegen Richter. Die Besorgnis der Befangenheit des Richters ist im Familienverfahrensgesetz in § 6 FamFG mit einem Verweis auf die entsprechenden Regeln der ZPO geregelt. Dort, in den §§ 41-49 ZPO finden sich die Regeln der Ablehnung eines Richters.
Kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden?
Ist dies nicht gewährleistet, kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Aktuell wurde dieses Thema jüngst im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung eines Raserunfalls in Berlin.