Was ist das Partnerschaftsgesetz?

Was ist das Partnerschaftsgesetz?

Das Partnerschaftsgesetz ( PartG) ( französisch Loi sur le partenariat (LPart), italienisch Legge sull’unione domestica registrata (LUD)) ist ein Schweizer Bundesgesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eintragung ihrer Beziehung unter dem Personenstand « in eingetragener Partnerschaft » ermöglicht. Es wurde am 5.

Wie kann man eine Partnerschaftsgesellschaft auflösen?

Die Partnerschaftsgesellschaft kann man jederzeit und unkompliziert auflösen, wenn die Mitglieder dies beschließen. Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln.

Was gilt für die Beschlussfassung der Partnerschaft?

Für die Beschlussfassung gilt mangels abweichender partnerschaftsvertraglicher Regelungen das Einstimmigkeitsprinzip (§ 6 Abs. 3 PartGG). Es ist zwingend für Beschlüsse, die in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingreifen. Nur Partner dürfen die Partnerschaft nach außen vertreten (Prinzip der Selbstorganschaft).

Welche Rechtsformen gibt es für eine Partnerschaftsgesellschaft?

Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln. Bei der PartG muss der Partner für berufliche Fehler mit seinen persönlichen Vermögen gerade stehen.

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Wie wurde das Partnerschaftsgesetz verabschiedet?

Das Partnerschaftsgesetz wurde vom National- und Ständerat verabschiedet und kam wegen des Zustandekommens des fakultativen Referendums vor das Volk.

Ist die Eingetragene Partnerschaft gleichgestellt?

Die eingetragene Partnerschaft ist somit auch bezüglich des Namensrechts der Ehe gleichgestellt. Bis Ende 2012 sah das Gesetz keinen gemeinsamen Familiennamen vor; in der Botschaft des Bundesrates wurde aber darauf verwiesen, dass «nichts ein Paar hindert, im Alltag einen Allianznamen zu bilden,» indem…