Was ist der Behordenleiter der Staatsanwaltschaft?

Was ist der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft?

Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der gemäß § 147 Nr. 3 i. V. m. § 146 GVG die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist.

Wie gibt es einen Generalstaatsanwalt in Österreich?

Einen Generalstaatsanwalt gibt es z. B. im Kanton Genf. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft im Bereich Staatsschutz übernimmt in der Schweiz die Bundesanwaltschaft . In Österreich ist an jedem der vier Oberlandesgerichte eine Oberstaatsanwaltschaft eingerichtet.

Wie ist die Generalstaatsanwaltschaft zu verwechseln?

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.

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Was ist die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft?

Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit. Weiter entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft durch Bescheid über Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft.

Wie steht der Generalstaatsanwalt unter der Behörde?

An oberster Stelle steht ein leitender Oberstaatsanwalt, der wiederum einem Generalstaatsanwalt unterstellt ist. Der Generalstaatsanwalt ist seinerseits dem Justizministerium unterstellt. Von unten nach oben bestehen auf der Hierarchieebene Berichtspflichten und von oben nach unten bestimmte Weisungsbefugnisse. Innere Organisation der Behörde

Was ist die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin?

Die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin bzw. eines Generalstaatsanwalts als Leiterin oder Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres oder seines Bezirks und damit über alle ihr bzw. ihm unterstellten Bediensteten.

Was ist der Generalstaatsanwalt in Deutschland?

Generalstaatsanwalt. Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet.

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Was ist die Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland?

Die Generalstaatsanwaltschaft (abgekürzt: GStA, GenStA) ist in Deutschland die bei einem Oberlandesgericht gebildete Staatsanwaltschaft; sie ist eine Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Ist die Generalstaatsanwaltschaft zuständig beim Bundesgerichtshof?

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof . Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.