Was ist der Vergleichswert einer Immobilie?

Was ist der Vergleichswert einer Immobilie?

Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, wird beim Vergleichswertverfahren der Wert einer Immobilie aus dem Wert vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Grundlage hierfür bildet der Vergleich zu ähnlichen bereits verkauften Immobilien bzw. deren realisierten Verkaufspreisen.

Welche Gesetze und Richtlinien beschreiben das Vergleichswertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).

Wann Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren?

Die Wertermittlung einer Immobilie über das Sachwertverfahren wird dann angewandt, wenn das Gebäude privat verkauft und und anschließend keine Rendite erzielt werden soll. Das Ertragswertverfahren, welches anhand zukünftiger Erträge berechnet wird, ist deswegen in diesem Fall nicht zielführend.

Wann verwendet man das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren findet immer dann Anwendung, wenn aufgrund der Immobilie keine Erträge ermittelt werden können, das Ertragswertverfahren also nicht genutzt werden kann. Die gesetzlichen Richtlinien dazu stehen in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und im Bewertungsgesetz (BewG).

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Wie berechnet man den Vergleichswert?

Grundlage für den Vergleichswert ist der sogenannte Bodenrichtwert. Diesen ermittelt der Gutachterausschuss anhand von tatsächlichen Verkaufspreisen. Er wird für unbebaute Grundstücke ermittelt – entsprechend dient er auch als sogenannter „unmittelbarer“ Vergleichswert, wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen.

Wann Sachwert und wann Ertragswertverfahren?

Der Ertragswert und der Sachwert sind Rechengrößen, mit denen der Beleihungswert einer Immobilie ermittelt wird. Während beim Sachwertverfahren die Grundstücks- und Herstellungskosten zugrunde gelegt werden, sind es beim Ertragswertverfahren die Mieteinnahmen. Der Ertragswert beginnt bei 30 Prozent Gewerbeanteil.

Was versteht man unter Sachwert?

Als Sachwerte werden Güter bezeichnet, die ihren Wert auch dann erhalten können, wenn etwa der Geldwert aufgrund von inflationären Tendenzen sinkt. Zu den Sachwerten gehören unter anderem Immobilien, Grundstücke und Edelmetalle.

Welches Wertermittlungsverfahren?

In der ImmoWertV sind drei Wertermittlungsverfahren definiert: das Vergleichswertverfahren (15—16 ImmoWertV) das Ertragswertverfahren (§ 17 —20 ImmoWertV) das Sachwertverfahren (21 — 23 ImmoWertV)