Was ist die Kandidatenliste REACH?

Was ist die Kandidatenliste REACH?

Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste wird die Basis für eine Auswahl von Stoffen für das Zulassungsverfahren geschaffen. Seit dem Inkrafttreten von REACH wurden zweimal Stoffe auf die Liste aufgenommen. Die Kandidatenliste umfasst gegenwärtig (26. Januar 2010) 29 Stoffe.

Wer muss eine REACH Erklärung abgeben?

Was muss ich tun? Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung soll jeder Lieferant eines Erzeugnisses darüber informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (sog. SVHC – Substances of Very High Concern) über 0,1 \% (Massenprozent) im Erzeugnis enthalten sind.

Für welche Produkte gilt die Reach-Verordnung?

Vom Anwendungsbereich der REACH-Verordnung sind betroffen: Hersteller und Importeure von Stoffen als solche, Stoffen in Gemischen und in Erzeugnissen (als Hersteller vornehmlich die chem. nachgeschaltete Anwender von Stoffen als Erzeugnishersteller (praktisch in jeder Branche denkbar).

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Welche Stoffe sind SVHC?

Was sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)?

  • Krebserzeugend.
  • Erbgutverändernd.
  • Fortpflanzungsschädigend.
  • PBT (Persistent, Bioakkumulierbar, Toxisch)
  • vPvB ( sehr persistent, sehr bioakkumulierbar)
  • vergleichbare besorgniserregende Eigenschaften (bspw. endokrinschädigenden Eigenschaften)

Was muss in die SCIP Datenbank eingetragen werden?

Seit 28. Oktober können Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Ab 5. Januar 2021 besteht die Meldepflicht in der Datenbank für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1\% enthalten.

Wen betrifft REACH überhaupt?

Wer ist Hersteller nach REACH?

Hersteller ist im Sinne der REACH-Verordnung jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die einen Stoff herstellt. Hersteller unterliegen der Registrierungspflicht und der Informationspflicht, der Meldepflicht und ggf. der Zulassungspflicht.

Wer ist für REACH verantwortlich?

Das REACH-System macht Hersteller und Importeure, für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich. Für Stoffe, die ab einer Tonne im Jahr pro Hersteller oder Importeur produziert oder importiert werden, ist für jeden Hersteller/Importeur eine Registrierung notwendig.

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Was ist Händler in der REACH-Verordnung?

Händler ist im Sinne der REACH-Verordnung jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die Stoffe oder Gemische lediglich lagert und in Verkehr bringt. Darunter fallen ggf. auch Einzelhändler. Sie unterliegen der Informationspflicht und sind ggf. von Beschränkungen betroffen.

Welche Mitgliedsstaaten haben die REACH-Verordnung?

Der geografische Geltungsbereich der REACH-Verordnung umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie die Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen. Vereinfachend wird meist nur von der Europäischen Union gesprochen.

Wie werden die Stoffe auf der Kandidatenliste ausgewählt?

Die Stoffe auf der Kandidatenliste werden regelmäßig mit weiteren Informationen, z.B. zu Verwendungen und der in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Stoffmenge, abgeglichen und so prioritäre Stoffe für die Aufnahme in den Anhang XIV ausgewählt.

Was sind die Rollen der REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung definiert verschiedene Rollen, die Firmen mit Sitz im geografischen Geltungsbereich der Verordnung einnehmen können, wenn sie Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse herstellen, in Verkehr bringen, importieren oder verwenden. Je nach Rolle ergeben sich unterschiedliche Pflichten, die erfüllt werden müssen.

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