Was ist die staatliche Strafe?

Was ist die staatliche Strafe?

Die staatliche Strafe ist Ausdruck der extremsten Form der gesellschaftlichen Mißbilligung, die der Staat gegenüber einem Mitglied dieser Gesellschaft verhängt. Rechtlich und kriminalpolitisch liegen der Strafe verschiedene sog.

Was sind die Arten von Strafen?

Arten von Strafen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB).

Was versteht sich mit dem Begriff Strafe?

Erklärung zum Begriff Strafen. Im rechtlichen Sinne versteht sich die Strafe als ein zentraler Begriff des Strafrechts. Eine Strafe erhält eine Person auferlegt, konkreter der Bürger eines Staates, für sein eigenes, schuldhaftes, rechtswidriges, tatbestandmäßiges, vergangenes Handeln, sprich Unterlassen oder Tun.

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Was sind die Grundsätze der Strafzumessung?

Die Grundsätze der Strafzumessung finden sich § 46 StGB. Danach ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Das Gericht muss darüber hinaus die verschiedenen Umstände, die durch die konkrete Tatbegehung für oder gegen den Täter sprechen, gegeneinander abwägen.

Was ist die Begrifflichkeit der Strafe?

JuraForum.de-Tipp: Die Begrifflichkeit der Strafe ist zu unterscheiden von der ‚Sicherung‘ und der ‚Maßregel der Besserung‘. Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Geldbußen und Bußgelder stellen quasi im rechtlich-gesetzlichen Sinne keine Strafe dar.

Welche Arten der Strafe existieren im heutigen Strafrecht?

Arten der Strafe. Im heutigen Strafrecht existieren die Hauptstrafen, Freiheits- und Geldstrafen sowie die Nebenstrafen. Nebenstrafen können etwa das Fahrverbot nach § 44 StGB des Strafgesetzbuches sein, die Aberkennung der Amtsfähigkeit oder des Wahlrechts.

Was sind die eigentlichen strafrechtlichen Maßregeln?

Neben die eigentlichen Kriminalstrafen, der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe, treten Maßregeln der Besserung und Sicherung, die ihrem Zweck nach nicht der Übelszufügung dienen, sondern Schutz- und Besserungszweck haben, vgl. auch die Nebenstrafe des Fahrverbots. Zum Sinn und Zweck des Strafens vgl. eingehender die Ausführungen bei Straftheorien.

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