Was ist eine Kundenakte?

Was ist eine Kundenakte?

Gebäudesanierung), Geschäftsakten sammeln alle Korrespondenz zu einem oder mehreren Geschäften, in Kundenakten werden sämtliche Unterlagen über einen bestimmten Kunden abgeheftet.

Wie groß ist eine Akte?

Am verbreitetsten sind Ordner für das Papierformat DIN A4 mit zwei Ringen und einer Rückenbreite von 80 mm und den Abmessungen 320 mm × 80 mm × 280 mm (H × B × T), die ca. 600 Blätter mit einer Grammatur von 80 g/m² aufnehmen können, sowie schmalere Ordner mit einer Rückenbreite von 55 mm für ca. 350 Blätter.

Was gehört in eine Akte?

In die Akte gehört grundsätzlich das gesamte „Schriftgut“. Das sind – mit den Worten des § 55 Abs. 3 GGO I – „alle Unterlagen, die zur Erfüllung von Aufgaben“ des jeweiligen Verwaltungsträgers „erstellt oder empfangen wurden, unabhängig von der Art des Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung.

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Was sind Weglegesachen?

Weglegesachen. Schriftgut, das nicht aufbewahrt werden soll, wird mit dem Vermerk „weglegen“ oder „WL“ versehen und bis zur Vernichtung lose gelagert. Für reine Weglegesachen werden keine Aktenzeichen vergeben.

Wie funktioniert eine E-Akte?

Eine elektronische Akte – auch E-Akte genannt – ist das digitale Pendant einer Papierakte. In dieser werden Dokumente bzw. Transparenz: Für abteilungsinterne Prozesse werden Kopien und aktuelle Fassungen von Dokumenten erstellt, die nicht immer in der aktuellsten (Entwurfs-)Fassung auch Bestandteil der Akte sind.

Wie groß ist ein Büroordner?

In der Regel haben Aktenordner eine genormte Höhe von 320 Millimeter und eine Breite von 285 Millimeter. Was variiert ist die Tiefe des Ordners. Die schmalen Exemplare bieten Platz für 350 Blätter. Die breite Variante hat ein Fassungsvermögen von rund 600 Blättern.

Was steht alles in der Akte?

Darin werden nahezu alle rechtskräftigen Entscheidungen (Vorstrafen) eingetragen, soweit diese (bei Erwachsenen) mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe betragen. Im Register werden aber auch Suchvermerke (z.B. Haftbefehle) eingetragen.

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Was kommt in einen Vermerk?

Ein Vermerk muss als solcher für Dritte erkennbar sein, daher trägt er oft die Überschrift „Vmk“. Häufig wird der Vermerk aus neutraler Perspektive („Es meldet sich Herr Müller und erklärt …“) oder aus der Perspektive eines imaginären, unbeteiligte Dritten geschrieben („Beim UZ spricht Herr Müller vor. Er erklärt …“).

Wie funktioniert ein Aktenplan?

Digitaler Aktenplan Der Aktenplan ist ein Ordnungsrahmen, der vorgibt, an welcher Stelle innerhalb der definierten Struktur eine Akte liegt. Bei papierbasierten Systemen ermittelt der Mitarbeiter mithilfe des Aktenplans den physischen Ablageort einer gesuchten Akte.

Was ist ein Rahmenaktenplan?

Der Rahmenaktenplan gibt ressortübergreifend die oberste Ebene der Aktenpläne, die sogenannte Hauptgruppe, für die Ministerien vor. Diese Hauptgruppen bilden die zentralen Politikfelder ab.

Wie viele Aktien gibt es von einer Firma?

Wie viele Aktien es von einer Firma gibt, hängt zudem von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum einen die Größe der betreffenden (zukünftigen) Aktiengesellschaft, zum anderen aber auch das Ziel des Anbieters hinsichtlich der Summen, die durch den Aktienverkauf eingenommen werden sollen.

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Was ist der Anteil einer Aktie am Unternehmen?

Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem aufgedruckten Betrag.

Was sind die verschiedenen Formen von Akten?

Für die strukturelle Ausgestaltung sind im Laufe der Jahrhunderte die unterschiedlichsten Formen entwickelt worden. So können Akten mit Unterlagen aus Papier in Vorgänge untergliedert sein, die ihrerseits aufeinander bezogene Schriftstücke oder Dokumente umfassen. Fallakten können in Teilfallakten strukturiert sein.

Wann begann die Einführung der Aktien an der Wiener Börse?

Die Einführung von Aktien an der Wiener Börse begann 1818 mit der Aktie der Österreichischen Nationalbank. Die Zahl der Aktien dort stieg von acht im Jahre 1848 auf 39 Ende 1867. Das erste „Gesetz über die Aktiengesellschaften“ trat im November 1843 in Preußen in Kraft.