Was ist eine Revision Strafrecht?
Die Revision ist die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Anders als das Rechtsmittel der Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft die Entscheidung nur auf Rechtsfehler.
Wo wird die Revision eingelegt?
Die Revision als Rechtsmittel kann im Strafrecht gegen Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts eingelegt werden. Bei Urteilen gegen das Amtsgericht besteht die Wahlmöglichkeit der Berufung zum Landgericht oder aber der unmittelbaren Revision zum Oberlandesgericht (sogenannte „Sprungrevision“).
Was gibt es nach der Revision?
Das Rechtsmittel der Revision ist die letzte Möglichkeit, die Rechtskraft eines Strafurteils und die damit verbundene Strafe abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Danach kommt nur noch eine Verfassungsbeschwerde oder ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht.
Was ist die Revision im Strafprozess?
Die Revision im Strafprozess ist ein Rechtsmittel gegen Urteile eines Strafgerichts. Zweck ist die Verwirklichung der Einzelfall gerechtigkeit und die Wahrung der Rechtseinheit (siehe auch Trennbarkeitsformel). Während in der Berufung die Beweisaufnahme wiederholt werden kann, ist eine erneute Beweisaufnahme in der Revision ausgeschlossen.
Wie darf die Revision gestützt werden?
Die Revision darf nur darauf gestützt werden, dass Bundesrecht oder eine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die mit der des Bundes übereinstimmt, verletzt ist. Gegen Beschlüsse in Verfahren betreffend einstweilige Anordnungen ist die Revision nicht zulässig.
Ist die Revision nicht zulässig?
Ist die Revision nicht zulässig, so wird sie verworfen. Die Revision ist grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile statthaft. Es kann unter Umständen aber geboten sein, die Berufungsinstanz zu überspringen und direkt gegen das erstinstanzliche Urteil eine Revision einzulegen (sog.
Was ist die Revision im deutschen Recht?
Im Schweizer Recht ist die Revision ein Rechtsmittel, das auf die Wiederaufnahme des Verfahrens abzielt. Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das nach den einzelnen Prozessordnungen der gesonderten Zulassung bedarf.