Was ist eine Unterscheidung von Eigentum und Besitz?

Was ist eine Unterscheidung von Eigentum und Besitz?

Unterscheidung von Eigentum und Besitz. Juristisch wird zwischen dem Begriff des Eigentums und jenem des Besitzes unterschieden. Besitzer ist, wer während einer bestimmten Dauer nach der allgemeinen Verkehrsauffassung über eine Sache verfügen kann und auch einen entsprechenden Willen zur Verfügung über die Sache hat ( Art. 919ff.

Was versteht man unter Besitz?

Wie gesagt versteht man unter Besitz die tatsächliche Gewaltausübung über etwas, beispielsweise wenn man eine Bohrmaschine ausleiht. Dann ist der Eigentümer nur noch ein mittelbarer Besitzer, und der Entleiher der Bohrmaschine ist dann der unmittelbare Besitzer.

Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?

Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.

Wer ist der Besitzer einer Sache?

Besitzer ist, wer während einer bestimmten Dauer nach der allgemeinen Verkehrsauffassung über eine Sache verfügen kann und auch einen entsprechenden Willen zur Verfügung über die Sache hat ( Art. 919ff. ZGB ).

Was ist eine weitere Möglichkeit der Besitzübertragung?

Eine weitere Möglichkeit der Besitzübertragung liegt in der Einschaltung einer Hilfsperson, also eines Besitzdieners, eines Besitzmittlers oder einer Geheißperson. Diese Hilfspersonen können sowohl auf Erwerber- als auch auf Veräußererseite oder auch auf beiden Seiten auftreten. Der Besitzdiener ist nach § 855 BGB nicht selbst Besitzer.

Wie ist die Besitzwehr geregelt?

Im Rahmen der Besitzwehr ist es dem Besitzer gestattet, sich mit Gewalt gegen eine Handlung der verbetenen Eigenmacht zu wehren. Dies ist geregelt in § 859 Absatz 1 BGB über die Besitzwehr.

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Was ist die Besitzwehr?

Die Besitzwehr. Im Rahmen der Besitzwehr ist es dem Besitzer gestattet, sich mit Gewalt gegen eine Handlung der verbetenen Eigenmacht zu wehren. Dies ist geregelt in § 859 Absatz 1 BGB über die Besitzwehr.

Was ist ein mittelbarer Besitzer?

Mittelbarer Besitzer ( § 868) ist, wer den Besitz durch Vermittlung eines anderen, des un mittelbaren Besitz ers, ausübt. Hierbei handelt es sich i.d.R. nicht um eine äußerlich erkennbare, sondern um eine vom Gesetz fingierte Form des Besitzes. Vermieter V hat dem Mieter M eine Wohnung vermietet.

Wie prüft man den mittelbaren Besitzer?

Wie prüft man: Erwerb des mittelbaren Besitzes. Für das Vorliegen mittelbaren Besitzes verlangt § 868 den unmittelbaren Besitz des Besitzmittlers sowie ein Rechtsverhältnis dieser Person zu einer anderen, aus dem sich ergibt, dass der unmittelbare Besitzer dem anderen gegenüber nur „auf Zeit“ zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist.

Was ist eine eigenständige Besitznahme?

Möglich ist aber auch eine sogenannte Aneignung, worunter eine eigenständige Besitznahme zu verstehen ist, in der Absicht, Eigentümer zu werden ( Art. 718 ZGB ). Voraussetzung hierfür ist, dass das betreffende Tier zuvor herrenlos ist, also keine Rechte Dritter an ihm bestehen ( Art. 719 und 729 ZGB ).


Wer wird der Besitzer eines Grundstückes?

Besitzer eines Grundstückes wird jemand in aller Regel durch Übergabe des Grundstücks (z.B. mit Schlüssel- übergabe bei einem bebauten Grundstück). Bei einem vermieteten Objekt ist der unmittelbare Besitz vor und nach dem Kauf beim Mieter.

Wer ist der Eigentümer eines Hauses?

Besitz stellt hingegen die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand dar, d.h. Besitzer ist derjenige, der eine Sache in seinem Herrschaftsbereich hat. Dies muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Der Mieter eines Hauses z.B. ist (unmittelbarer) Besitzer des Hauses, aber nicht Eigentümer.

Warum sind Eigentümer und Besitzer die gleiche Person?

In der Regel sind Eigentümer und Besitzer die gleiche Person und es gilt daher die Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Gemäss Art. 641a Abs. 1 ZGB sind Tiere ausdrücklich keine Sachen.

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Wer kennt den Begriff ‚fehlerhafter Besitz‘?

Das Recht in der Bundesrepublik kennt in diesem Zusammenhang weiter den Begriff des ‚fehlerhaften Besitzes‘. Jeder Besitz, der durch die ‚verbotene Eigenmacht‘ zustande gekommen ist, wird als ‚fehlerhafter Besitz‘ bezeichnet.


Wer hat einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes?

Wer einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes hat, soll diesen mit Hilfe der Gerichte und nicht eigenmächtig durchsetzen. Hat z.B. ein Vermieter seinem Mieter wirksam gekündigt, und räumt der Mieter die Wohnung nicht, darf der Vermieter nicht einfach den Mieter eigenhändig aus der Wohnung werfen, sondern muss die Gerichte bemühen.

Wie geht der Besitz mit dem Tode des Besitzers über?

Danach geht der Besitz mit dem Tode des Besitzers auf dessen Erben über, der damit, u.U. ohne von seiner Erbschaft zu wissen, bereits Besitzschutz genießt. War der Erblasser unmittelbarer Besitzer, dann ist es nach seinem Tode nunmehr sein Erbe.

Was ist der Besitzdiener?

Arten: Besitzer ist sowohl der unmittelbare Besitzer, der die Sachherrschaft selbst ausübt, als auch der mittelbare Besitzer, der über ein Rechtsverhältnis einem anderen (z.B. dem Mieter) den Besitz überlassen hat, nicht aber der sog. Besitzdiener.

Wer ist der unmittelbare Besitzer?

Arten: Besitzer ist sowohl der unmittelbare Besitzer, der die Sachherrschaft selbst ausübt, als auch der mittelbare Besitzer, der über ein Rechtsverhältnis einem anderen (z.B. dem Mieter) den Besitz überlassen hat, nicht aber der sog.

Was ist der Begriff „Besitz“?

Besitz wird als wirtschaftlicher und soziologischer Begriff häufig gleichgesetzt mit Vermögen, z.B. bei Grundbesitz, Hausbesitz etc. In diesem Sinn sind sog. „Besitzsteuern” zu verstehen als Steuern auf bestimmtes Vermögen. Besitz in diesem Sinn dient der Kennzeichnung der sozialen Gliederung der Bevölkerung.

Was ist Eigenbesitzer und Fremdbesitzer?

Insoweit ist also auch zwischen Eigen- und Fremdbesitzer zu unterscheiden. Eigenbesitzer ist dabei, wer eine Sache als ihm selbst gehörig besitzt, § 872 BGB. Fremdbesitzer ist dementsprechend derjenige. wer eine Sache für einen anderen besitzt. Nach § 857 BGB ist der Besitz auch vererblich, sog. Erbenbesitz.

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Was ist die rechtliche Sachherrschaft eines Eigentümers?

Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen. Dies ist zur Veranschaulichung zum Beispiel dann der Fall, wenn der Eigentümer eines PKWs sein Fahrzeug an einen Dritten verleiht.

Wie findet der Besitzschutz unter Mitbesitzern statt?

Unter den Mitbesitzern findet Besitzschutz nur statt, wenn der Eine den Anderen ganz von der Sachherrschaft ausschließt, nicht aber, wenn nur die Grenzen des Gebrauchs der gemeinsam besessenen Sache streitig sind. Sperrt also einer von zwei Mitmietern den anderen aus, darf dieser Besitzschutz üben.

Welche Rolle ordnet der Gesetzgeber dem Besitz zu?

Der Gesetzgeber ordnet dem Besitz unterschiedliche Rollen und Aufgaben zu. Der Besitz ist neben dem Besitzrecht als selbstständig schutzwürdige Rechtsposition anerkannt, da der Eigentümer nicht immer im Stande sein wird, dem momentanen Besitzer in der Geltendmachung seiner Rechte behilflich zu sein.

Wann liegt der Fremdbesitz vor?

Fremdbesitz liegt vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt ausgeübt wird, es aber am Willen fehlt, eigene Verfügungsgewalt zu begründen. Das kann bei jemandem der Fall sein, der Betäubungsmittel nur für jemand anderen bei sich versteckt. Der bloße Drogenkurier ist Besitzdiener und damit Besitzer i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.

Was sind die Grundwerte der Besitzregeln?

Sach (güter)zuordnung und Friedenssicherung sind daher als Grundwerte der Besitzregeln zu betrachten. Die Beziehung zu einer Sache kann – wie zu einer Person – eine bloß tatsächliche / faktische oder eine rechtliche sein. Diese schlichte Feststellung ist für unsere Unterscheidung von Besitz und Eigentum aber von Bedeutung.

Wer ist der Eigentümer einer Sache?

Besitzer ist, wer während einer bestimmten Dauer nach der allgemeinen Verkehrsauffassung über eine Sache verfügen kann und auch einen entsprechenden Willen zur Verfügung über die Sache hat ( Art. 919ff. ZGB ). Eigentümer ist hingegen diejenige Person, die nicht nur tatsächlich sondern auch rechtlich über eine…