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Was kann alles Eigentum sein?
Neben dem Sacheigentum schützt Art. 14 beschränkt dingliche Rechte, etwa Dienstbarkeiten und Pfandrechte. Ebenfalls als Eigentum gelten schuldrechtliche Forderungen. Geschützt werden zudem Immaterialgüterrechte, beispielsweise Urheber- und Markenrechte.
Wann gehört mir das Haus?
Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, kann der Notar beim Grundbuchamt den Grundbucheintrag auf den Namen des Käufers beantragen. Dazu benötigt er eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Erst mit dem Grundbucheintrag wird der Käufer der Immobilie auch deren Eigentümer.
Welche Rechte stehen dem Eigentümer zu?
Der Besitz wird im Alltag häufig mit dem Eigentum gleichgesetzt. Rechtlich ist eine Person Besitzerin einer Sache, wenn sie die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) über diese hat. Das Institut des Besitzes schützt den rechtmässigen Besitzer sodann auch gegenüber Eingriffen von Dritten.
Wer kann Eigentum besitzen?
Unter dem Begriff „Eigentum“ ist zu verstehen, dass eine oder mehrere Personen die Verfügungs- und Nutzungsgewalt über einen Gegenstand innehaben. So kann eine Person Besitzer sein, nicht jedoch Eigentümer, und so kann ein Eigentümer manchmal sein Eigentum nicht besitzen.
Was ist das Eigentum?
Eigentum. Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden.
Was ist Eigentumsbegriff?
Eigentum ist der Begriff für eine vollumfängliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentumsbegriff erstreckt sich über mehrere Bereiche der Rechtsordnung und gründet sich dabei in seinen juristischen Aspekten und Ausprägungen unterschiedliche Formen des Eigentumserwerbs.
Was ist das Eigentumsrecht?
Das Eigentum ist also das dingliche Vollrecht; gegen Eingriffe kann sich der Eigentümer durch die Eigentumsklage (rei vindicatio) und die Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) zur Wehr setzen (§ 366 ABGB).
Warum ist das Eigentum unverletzlich?
Nach Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 ist „das Eigentum […] unverletzlich. Eine Enteignung kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, die das Gesetz bestimmt.“