Inhaltsverzeichnis
Was muss man machen wenn man ein Grundstück kauft?
Wie kauft man ein Baugrundstück?
- Budget festlegen.
- Eigene Bedürfnisse und Anforderungen abklären.
- Grundstück finden.
- Bebauungsplan prüfen.
- Bodenbeschaffenheit prüfen.
- Anbindung und Erschließung prüfen und gegebenenfalls Kosten abschätzen.
- Grundbucheintrag überprüfen.
- Kaufvertrag unterschreiben; Nebenkosten nicht unterschätzen.
Wie erfahre ich ob ein Grundstück erschlossen ist?
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Welche Voraussetzungen muss ein Grundstück bieten?
Jedes Baugrundstück braucht einen Bebauungsplan.
Wann gilt ein Grundstück als Vollerschlossen?
Was bedeutet voll erschlossen? Von einem voll erschlossenen Grundstück spricht man dann, wenn es sowohl an das öffentliche Straßennetz, als auch an die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser sowie gegebenenfalls Gas angeschlossen ist.
Was ist der Lageplan für ein Grundstück?
Grundstückbesitzer haben die Wahl zwischen einem einfachen und einem amtlichen Lageplan. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Lageplan aus zwei Teilen besteht, nämlich aus dem schriftlichen und dem zeichnerischen Teil. Der Lageplan ist in die Gruppe der Bauvorlagen einzuordnen.
Wie kann ich ein Grundstück auf zwei Grundstücke aufteilen?
Dies kommt in der Praxis beispielsweise in jenen Fällen vor, in denen das Nebengrundstück nur mit einer Garage bebaut ist, während auf dem Hauptgrundstück das Eigenheim zu finden ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Grundstück in zwei kleinere Grundstücke aufzuteilen, welche jeweils eigenständig ins Grundbuch eingetragen werden.
Welche Sachen gehören zu Bestandteilen eines Grundstücks?
„(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist.
Welche Einwirkungen kann der Eigentümer eines Grundstückes verbieten?
Paragraf 906 BGB bestimmt: „Der Eigentümer eines Grundstückes kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur…