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Was passiert wenn man in der Schule keine Maske trägt?
Wenn sich Eltern mehrfach weigern, eine Maske im Schulgebäude zu tragen, kann die Schulleitung auch ihnen ein Hausverbot erteilen. Es sollte in allen Fällen aber immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden.
Welche Maske muss man in der Schule tragen?
für Schüler und Schülerinnen aller Jahrgangsstufen: medizinische Gesichtsmasken (=Mund-Nase-Schutz, MNS). für Lehrkräfte: mindestens MNS oder höherwertige Schutzmasken (z. B. FFP2-Masken).
Wann fällt Maskenpflicht im Unterricht?
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Wie darf der Lehrer Die Unterrichtsstunde ablaufen?
Natürlich darf er das. Schulbetrieb erfordert Regeln und der Lehrer muss dafür sorgen, dass die Unterrichtsstunde geordnet ablaufen kann. Das ist auch im Sinne der anderen Schüler. Wenn jemand aus der Klasse stört, muss er es hinnehmen, für eine gewisse Zeit draußen auf dem Flur zu sitzen.
Hat der Lehrer ein Recht auf Erholung?
Schüler haben ein Recht auf Erholung. Alles was den Unterricht stört, dürfen Lehrer einziehen. Er darf es aber nicht länger als die jeweilige Stunde behalten. Der Lehrer kann jedoch verlangen, dass deine Eltern in die Schule kommen und den eingezogenen Gegenstand abholen.
Ist die Nutzung auf dem Schulgelände allgemein erlaubt?
Die Smartphones müssen dann ausgeschaltet bleiben. Ist die Nutzung auf dem Schulgelände allgemein erlaubt, haben einzelne Lehrer dennoch das Recht sie im Unterricht zu verbieten und dem Schüler wegzunehmen. Aber: Lehrer haben weder das Recht, sich den Inhalt des Handys anzusehen, noch sie längerfristig einzubehalten.
Welche Ordnungsmaßnahmen werden in sächsischen Schulen beschlossen?
In §39 des sächsischen Schulgesetzes sind abschließend Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, die gegen einen Schüler verhängt werden können, falls Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichend sind. Diese werden in der Primar- und Sekundarstufe I vom Klassenlehrer oder Schulleiter, in der Sekundarstufe II vom Schulleiter beschlossen.