Was sagt die Verfassung zum Kinderschutz?

Was sagt die Verfassung zum Kinderschutz?

Nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) sind Eltern und Staat für den Kinderschutz verantwortlich. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Was bedeutet Kinderschutz für mich?

Für mich wie auch für das Trägernetzwerk bedeutet Kinderschutz vor allen Dingen Prävention: Kinder stark zu machen und sich als wertvoll zu erleben, als Menschen, die den gleichen Wert haben wie Erwachsene, die ganz allein über ihren Körper entscheiden dürfen, die ernst zu nehmen und anzuhören sind.

Warum sollten die Kinderrechte ins Grundgesetz?

Schutz der Kinder verbessern. Eine Verankerung des Rechtes der Kinder auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung im Grundgesetz würde den Kinderschutz und das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung stärken.

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Was ist ein Begriff für Kinderschutz?

Erklärung zum Begriff Kinderschutz. Kinderschutz ist ein Zusammenschluss von rechtlichen Regelungen, staatlichen als auch privaten Maßnahmen sowie Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen sollen.

Wie entstand die Diskussion um den Kinderschutz?

Im Zuge der Reformpädagogik entstand in den 1960er Jahren eine Diskussion um den Kinderschutz, die zusammen mit dem Gedanken der Kinderrechte dazu führte, dass unter modernem Kinderschutz vor allem der „Neue Kinderschutz“ der Arbeitsgruppe Kinderschutz, bzw. aus den USA kommend der Studien von Helfer, Kempe und Kempe zu verstehen ist.

Wie ist der Kinderschutz im Bundeskinderschutzgesetz verankert?

Seit 2012 ist der Kinderschutz als eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Arbeit in Krippen, Kitas und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder im Bundeskinderschutzgesetz verankert. Erzieherinnen, Erzieher und alle anderen Fachkräfte sind verpflichtet sich um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen.

Was sind die Rechtsgrundlagen im Kinderschutz?

Rechtsgrundlagen im Kinderschutz 89 § 1663 BGB – Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung § 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 8a SGB VIII – Der Schutzauftrag von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe § 4 KKG – Der Schutzauftrag anderer Fachkräfte § 8b SGB VIII – Das Recht auf fachliche Beratung

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