Was sind 20 Kurse?

Was sind 20 Kurse?

§ 20 SGB V befasst sich mit Präventionskursen, die in Gruppen angeboten werden. Diese Gruppen sollten zehn bis 15 Personen umfassen. Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an entsprechenden Präventionskursen.

Was ist 20 SGB V?

§ 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung. (1) Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.

Was prüft die ZPP?

Die ZPP prüft dafür alle potenziellen Kursangebote nach einheitlichen Kriterien gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und vergibt ein Prüfsiegel. Dieses Siegel wird in vier Bereichen – Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung / Entspannung sowie Suchtmittelkonsum – vergeben.

Was heißt Paragraph 20?

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

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Wer kann präventionskurse geben?

Wer darf Präventionskurse nach §20 anbieten und diese auch über die Krankenkasse abrechnen?

  • Sportwissenschaftler.
  • Sport- und Gymnastiklehrer.
  • Physiotherapeuten.
  • Krankengymnasten.
  • Ergotherapeuten.
  • Erzieher.
  • Gesundheitspädagogen.
  • Heilpädagogen.

Wie viele präventionskurse pro Jahr?

Wie viele Präventionskurse von Deiner Krankenkasse bezuschusst werden, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei Kurse pro Jahr. Bitte beachte, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, mehrmals den exakt gleichen Kurs zu übernehmen.

Welche Inhalte gibt das SGB V zur Prävention?

(1) Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.