Was sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebauden?

Was sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden?

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der überwiegenden Zahl der Bauordnungen der Bundesländer (außer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, Stand Juni 2015) nach den Gebäudeklassen bemessen (GK). Die Angaben können dabei je nach Bundesland und Landesbauordnung (LBO) etwas voneinander abweichen.

Welche Bauteile sind brandschutztechnisch unterschieden?

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden. Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Was sind die geregelten Sonderbauten?

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Hochhaus am Kurfürstendamm in Berlin). Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Was ist der zugrundeliegende § 50 der Landesbauordnung?

Der zugrundeliegende § 50 der Landesbauordnung besagt allerdings, dass das Gartenhaus in diesem Fall keine Toilette aufweisen darf. In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung. Der Artikel 63 besagt, dass Gartenhäuser ohne Befeuerungsanlage bis zu einer Gesamtgröße von 75m³ Rauminhalt genehmigungsfrei sind.

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Ist ein Gartenhaus ohne Befeuerungsanlage genehmigungsfrei?

Der Artikel 63 besagt, dass Gartenhäuser ohne Befeuerungsanlage bis zu einer Gesamtgröße von 75m³ Rauminhalt genehmigungsfrei sind. In Berlin besagt der § 62 Bauordnung, dass ein Gartenhaus nur eingeschossig bis zu einer Gesamtgröße von 10m² Gesamtfläche genehmigungsfrei ist.

Was ist die Niedersächsische Bauordnung?

Niedersachsen hat die Niedersächsische Bauordnung, welche im § 69 Gartenhäuser bis zu einem Rauminhalt von 40m³ ohne Toiletten und Aufenthaltsräume genehmigungsfrei darstellt.