Was sind die Bedeutungen von Nonne?

Was sind die Bedeutungen von Nonne?

Weitere Bedeutungen sind unter Nonne (Begriffsklärung) aufgeführt. Als Nonne bezeichnet man ein weibliches Mitglied (eine Ordensfrau) mancher christlicher Ordensgemeinschaften sowie eines buddhistischen Ordens.

Wie ist das Wort Nonne ins Deutsche gekommen?

Als Lehnwort im 9. Jahrhundert mit dem Klosterwesen ins Deutsche gekommen ( althochdeutsch nunna, mittelhochdeutsch nunne) wurde das Wort Nonne hier auf Ordensangehörige beschränkt. Eine Nonne ist ein weibliches Mitglied eines kontemplativen Ordens in der römisch-katholischen, orthodoxen oder anglikanischen Kirche.

Was ist eine Nonne im Buddhismus gemeint?

Als Nonne wird im Buddhismus ein weibliches Mitglied eines Ordens bezeichnet. Generell ist damit die vollordinierte Bhikkhuni gemeint, wie sie im Mahayana und in Teilen des Theravada existiert.

Was ist eine Nonne in der römisch-katholischen Kirche?

Eine Nonne ist ein weibliches Mitglied eines kontemplativen Ordens in der römisch-katholischen, orthodoxen oder anglikanischen Kirche.

LESEN:   Ist emotional ein Adjektiv?

Was ist die Eigenart der Nachnamen?

Die Eigenart der Nachnamen hing von dem ab, was von der Gesellschaft zur jeweiligen Zeit als wichtig erachtet wurde und wurden entsprechend vergeben. Jäger-Sammler-Gesellschaften unterschieden Individuen nach Ereignissen, einer Charaktereigenschaft oder religiöser Bedeutung.

Was ist der Ursprung der Nachnamen?

Ursprung der Nachnamen Im Laufe der Geschichte waren Menschen mit mehr als einen Namen bekannt, um sie von anderen Leute mit den gleichen Namen zu unterscheiden. Als Gesellschaften komplexer wurden oder von komplexeren kolonialisiert wurden, wurden diese unterscheidenden Namen ein fester Bestandteil und wurden zur nächsten Generation vererbt.

Was ist eine Namensfindung?

Die Namensfindung ist dabei ein Prozess, der vor allem von der angehenden Nonne und der Äbtissin des Klosters gestaltet wird. Üblich ist es, dass die Kandidatin drei Wunschnamen angibt und einen davon von der Äbtissin zugeteilt bekommt.