Was sind Synonyme für Vertrag?
DE Synonyme für Vertrag. 248 gefundene Synonyme in 19 Gruppen. 1. Bedeutung: Vertrag. Vertrag Bund Handel Bündnis Abschluss Koalition Beschluss Allianz Konvention Einigung Festlegung Geschäft Übereinkommen Pakt Agreement Fixierung Verbundenheit Übereinkunft Absprache Transaktion. Synonyme werden umgewandelt. 2. Bedeutung: Bund.
Wie wird das Wort vertraglich verwendet?
Das Wort vertraglich wird in den letzten Jahren oft in Kombination mit den folgenden Wörtern verwendet: Jahr, sozial, vereinbarte, Unternehmen, gebunden, Verpflichtungen, Euro, Millionen, keinen, Deutschland, Menschen, Saison. Die Darstellung mit serifenloser Schrift, Schreibmaschine, altdeutscher Schrift und Handschrift sieht wie folgt aus:
Welche Bedeutung hat eine vertragliche Vereinbarung?
Bedeutung 1 eine vertragliche Vereinbarung 2 etwas vertraglich regeln, festlegen, zusichern 3 vertraglich zu etwas verpflichtet sein
Wie kann ich bei verträglich einen Vorschlag ändern?
Wie kann ich bei verträglich einen Vorschlag ändern? In der rechten Sidebar finden Sie für verträglich eine rote Flagge. In dem Menü können Sie für Verträglich neue Vorschläge hinzufügen, nicht passende Synonyme für verträglich melden oder fehlerhafte Schreibweisen überarbeiten.
Wie ist der Vertrag mit anderen Parteien berechenbar?
Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.
Was ist der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung?
Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden. Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages, und der Zweck des Vertrages, die Koordination zukünftigen Verhaltens, wird verfehlt.
Was ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag?
Siehe auch Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Völkerrechtlicher Vertrag. Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen.