Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter dem Begriff Jugend?
Unter Jugend versteht man die Lebensphase eines Menschen, in der er nicht mehr Kind ist, aber auch noch nicht Rechte, Pflichten, Rollen und Status eines Erwachsenen hat. Je nach Definition umfasst sie unterschiedliche Altersjahre, in der Regel diejenigen zwischen 14 und 24 Jahren.
Ist Jugendliche ein Nomen?
Substantiv, f, adjektivische Deklination.
Was heißt Halbwüchsiger?
Bedeutungen: [1] noch nicht ausgewachsen. Synonyme: [1] heranwachsend, abwertend: halbstark.
Wann ist man in der Jugend?
junger Erwachsener gelten? Aus gesetzlicher Perspektive bestehen in diesem Zusammenhang eindeutige Altersabgrenzungen. Personen zwischen 14 und einschließlich 17 Jahren gelten demnach als Jugendliche, Personen ab 18 bis 27 Jahren werden hingegen als junge Volljährige bzw.
Was versteht man unter Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) enthält besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Personen unter 15 Jahren gelten als Kinder.
Wie heißt die Mehrzahl von Jugend?
Substantiv, f. Worttrennung: Ju·gend, kein Plural.
Was ist die Mehrzahl von Vorfahrt?
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Vorfahrt | die Vorfahrten |
Genitiv | der Vorfahrt | der Vorfahrten |
Dativ | der Vorfahrt | den Vorfahrten |
Akkusativ | die Vorfahrt | die Vorfahrten |
Wie wird Jugendlicher im Gesetz definiert?
Jugendliche sind Personen zwischen der Vollendung des 14. und des 18. Lebensjahres.
Was verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Folgende Arbeiten sind für Jugendliche verboten: Arbeiten mit besonders hoher Unfallgefahr. Tätigkeiten, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Nässe oder Kälte ausgesetzt sind. Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigt.
Wer fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind (§1 JArbSchG).