Was versteht man unter Nothilfe?

Was versteht man unter Nothilfe?

Während bei der Notwehr ein Angriff auf den in Notwehr handelnden abgewehrt werden soll, bedeutet die Nothilfe die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Daher sind die Grundsätze für die Notwehr und Nothilfe auch weitestgehend identisch.

Was zählt alles zu Notwehr?

Bei Notwehr verteidigt sich eine Person gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Der Angriff ist wiederum dann gegenwärtig, wenn dieser unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder aber noch fortdauert. Eine Verteidigung ist dabei bis zum Zeitpunkt der Beendigung einer Tat möglich.

Wie heißt der Notwehrparagraph?

Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Was sind Notwehrfähige Rechtsgüter?

Zudem darf derjenige, der in Notwehr handelt, lediglich Rechtsgüter seines Angreifers verletzen. Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum. Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewährungsprinzip zugrunde.

Was versteht man unter Putativnotwehr?

Putativnotwehr (von lateinisch putare, „glauben, meinen“) ist ein Rechtsbegriff aus der allgemeinen Strafrechtslehre, bei der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen (Notwehrlage) vorliegen.

Ist Notwehr strafbar?

Wer also in Notwehr tätig wird, handelt nicht rechtswidrig und macht sich mithin auch nicht strafbar. Dem Ganzen liegt der Gedanke zugrunde, dass niemand einen gegen sich verübten oder drohenden Angriff einfach so hinnehmen und erdulden muss, sondern sich gegen einen solchen zur Wehr setzen darf.

Welche Rechtsgüter gibt es?

Rechtsgüter sind jene Werte, die die Strafbestimmungen schützen wollen. Man unterscheidet Rechtsgüter des Einzelnen (zB Leben, körperliche Un- versehrtheit, Freiheit, Vermögen) und Rechtsgüter der Allgemeinheit (zB Umwelt, Rechtspflege, Sauberkeit des Amtes, öffentlicher Friede).

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