Welche Arten von Konsortium gibt es?

Welche Arten von Konsortium gibt es?

Es lassen sich zwei Arten von Konsortien unterscheiden: das Außenkonsortium bzw. das offene Konsortium, bei dem alle Konsortialmitglieder bekannt sind und der Konsortialvertrag zwischen dem gemeinsamen Kunden und allen Konsorten geschlossen wird.

Was ist ein Innenkonsortium?

Beim Innenkonsortium handelt der Konsortialführer ausschließlich im eigenen Namen, aber für Rechnung der Partner. Rechtsbeziehungen bestehen beim Innenkonsortium ebenfalls nur zwischen dem Kunden und dem Konsortialführer.

Was ist ein Konsortialvorbehalt?

Konsortialvorbehalt oder Underwriting Ein (strenger) Syndizierungs- oder Konsortialvorbehalt des Konsortialführers steht unter der Bedingung, dass die endgültige Höhe der Kreditgewährung von den tatsächlich übernommenen Konsortialanteilen der Konsorten abhängig ist (englisch best effort).

Welche Arten gibt es im Konsortialgeschäft?

Häufigste Arten im Konsortialgeschäft sind die Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt ( Aktien, Anleihen) oder an private Investoren (Emissionskonsortium), die Gewährung von Krediten ( Konsortialkredit) oder die gemeinsame Verwaltung von Kreditsicherheiten im Rahmen eines Sicherheitenpools .

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Ein (strenger) Syndizierungs- oder Konsortialvorbehalt des Konsortialführers steht unter der Bedingung, dass die endgültige Höhe der Kreditgewährung oder die endgültige Höhe des Platzierungsvolumens von Wertpapieren von den zu übernehmenden Konsortialanteilen der Konsortialbanken abhängig ist (englisch best effort).

Wie werden Konsortien gegründet?

Konsortien werden gegründet, wenn die Kredithöhe melderechtliche Grenzen für das einzelne Kreditinstitut (etwa Großkredite nach § 13 KWG und Art. 392 Kapitaladäquanzverordnung) überschreitet, das Emissionsvolumen für ein einzelnes Institut zu groß ist oder wenn für eine einzelne Bank hierdurch Klumpenrisiken entstehen würden.

Warum kommt der Konsortialvertrag nicht zustande?

Wird die vorgesehene Kredithöhe oder das geplante Emissionsvolumen nicht erreicht, kommt der Konsortialvertrag entweder nicht oder nur in Höhe der gemachten Konsortialzusagen/des platzierten Volumens zustande.