Welche Bedeutung hat der Kommandant in Deutschland?
Weitere Bedeutungen sind unter Kommandant (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Kommandant (kurz: Kdt auch Kdt. oder K) ist in Deutschland ein Führer einer militärischen Einrichtung, eines Fahrzeugs, Luftfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs. In Österreich und der Schweiz entspricht der Kommandant dem Kommandeur.
Wie wird der Kommandant in der Bundeswehr bezeichnet?
In Österreich und der Schweiz entspricht der Kommandant dem Kommandeur. Auch in einigen zivilen Organisationen werden die Leiter bestimmter Einrichtungen als Kommandant bezeichnet. In Deutschland werden in der Bundeswehr die Führer in sich zusammenhängender militärischer Anlagen und Systeme als Kommandanten bezeichnet.
Was ist ein Kommandant in Österreich und der Schweiz?
In Österreich und der Schweiz werden auch die Führer von Einheiten, Verbänden und Großverbänden Kommandant genannt. Das Wort Kommandeur wird dort nicht gebraucht. Kommandanten sind Offiziere, in der Regel ab dem Dienstgrad Hauptmann, die zur Ausübung ihrer Funktion zusätzliche Lehrgänge im Bereich Führung und Taktik absolviert haben.
Was ist der Kommandant eines Kriegsschiffs?
Der Kommandant eines Kriegsschiffs trägt die alleinige Verantwortung für sein Schiff und dessen Besatzung auf Reisen und im Krieg. Er führt als Kommandozeichen einen Kommandowimpel im Mast seines Schiffes und hat Anspruch auf die Ehrerweisungen Seite und Front.
Was ist ein Kommandant im deutschen Sprachraum?
Ein Kommandant (kurz: Kdt[1] auch Kdt. oder K) ist im deutschen Sprachraum Führer einer militärischen Einrichtung oder eines militärischen Verbands. Auch in einigen zivilen Organisationen werden die Leiter von bestimmten Einrichtungen als Kommandanten bezeichnet, ebenso wie der Verantwortliche Führer eines Luftfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs.
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Wer ist der Vorgesetzter des Kommandanten?
Vorgesetzter des Kommandanten ist der Hauptverwaltungsbeamten seiner Gemeinde (Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister). Beraten und beaufsichtigt wird er nach Maßgabe des Gesetzes und der Ausführungsrechtsakte auch durch die „besonderen Führungsdienstgrade“ auf Kreisebene.