Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Rechte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 2 Wie unterscheiden sich die Aufenthaltstitel von Kreditkarten?
- 3 Wie kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis Arbeiten?
- 4 Welche Gebühren entstehen für die Aufenthaltserlaubnis?
- 5 Was darf der Aufenthaltsort des Kindes bestimmen?
- 6 Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?
Welche Rechte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – welche Rechte? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten bestimmen können.
Wie unterscheiden sich die Aufenthaltstitel von Kreditkarten?
Die verschiedenen Aufenthaltstitel unterscheiden sich insbesondere in ihrem Zweck, der Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen. Der Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat ausgestellt. Achten Sie darauf, bei der Einreise einen gültigen Pass dabeizuhaben.
Wie gilt der Lebensunterhalt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis?
Der Lebensunterhalt gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a bis 16c, 16e sowie 16f mit Ausnahme der Teilnehmer an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, als gesichert]
Was betrifft das Aufenthaltsrecht des minderjährigen Kindes?
Letztere betrifft das Recht und die Pflicht, für das Wohl des minderjährigen Kindes zu sorgen (§ 1626 BGB) und beinhaltet unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihm nach dürfen Eltern den dauerhaften oder kurzfristigen räumlichen Aufenthaltsort ihres minderjährigen Kindes bestimmen.
Wie kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis Arbeiten?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nicht automatisch arbeiten, sondern nur, wenn diese die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ausdrücklich enthält. Das gilt jedoch nur für Personen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Für EU-Bürger und Personen aus EWR-Staaten oder aus der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Welche Gebühren entstehen für die Aufenthaltserlaubnis?
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmen Ansinnens erteilt, wobei die jeweiligen Bestimmungen diesbezüglich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind. Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden:
Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland?Sie können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Regel erhalten Sie immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater?
Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater. Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt.
Was darf der Aufenthaltsort des Kindes bestimmen?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen.
Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?
Der Aufenthaltstitel muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen sich von der Behörde ein Formular. Dieses können Sie ausgefüllt persönlich wieder dort abgeben oder per Post zusenden.
Welche Bedeutung hat der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt im Staatsangehörigkeitsgesetz?
Der im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendete Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts hat nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen die gleiche Bedeutung wie der Begriff „dauernder Aufenthalt“ in Art. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13.
Was sind die Aufenthaltstitel?
Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum.