Welche Religionen gibt es in der Schule?

Welche Religionen gibt es in der Schule?

Konfessionellen Religionsunterricht gibt es heute fast in jeder Schule in Deutschland. Früher wurden evangelische Religion und katholische Religion unterrichtet. Heute gibt es auch alevitischen, buddhistischen, christlich-orthodoxen, islamischen und jüdischen Religionsunterricht.

Was ist Religion Schule?

Der Religionsunterricht in Deutschland im Sinne des Grundgesetzes ist schulischer Religionsunterricht in öffentlichen Schulen. Daneben steht es Religionsgemeinschaften frei, religiöse Unterweisung außerhalb der Schule anzubieten.

Wer darf am katholischen Religionsunterricht teilnehmen?

Schüler haben – ableitbar aus dem Grundgesetz – ein Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht ihrer Konfession, wenn er angeboten wird und die Teilnahme nicht dem Willen der Religionsgemeinschaft widerspricht.

Was ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen?

Erlass „Religionsunterricht an Schulen“. 1.1 Der Religionsunterricht wird als ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Er unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Seine rechtlichen Grundlagen sind in Art. 7 Abs.

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Wer darf Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen?

Grundsätzlich entscheiden die Religionsgemeinschaften, wer für sie Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen darf. Das dürfte im Prinzip auch ein Bischof oder ein Imam sein, in der Regel sind es aber Lehrerinnen und Lehrer mit Staatsexamen im Fach Religion und Zulassung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Welche Ansprechpartner sind für die Schulen in Fragen des Religionsunterrichts?

1.5 Die Kirchenleitungen oder deren Beauftragte können Einsicht in den Unterricht nehmen. Ansprechpartner für die Schulen in Fragen des Religionsunterrichts sind in der evangelischen Landeskirche die Schulreferentinnen und Schulreferenten der Kirchenkreise bzw. Kirchenkreisverbände; in den katholischen Bistümern die Schulabteilungen. 2.

Wie entscheidet die Religionslehrerin oder der Religionslehrer?

In der Regel entscheidet die Religionslehrerin oder der Religionslehrer in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft aufgrund einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. der religionsmündigen Schülerin oder des religionsmündigen Schülers.