Welche Ziele verfolgen staatliche Akteure mit der Regulierung?

Welche Ziele verfolgen staatliche Akteure mit der Regulierung?

Zum anderen versucht der Staat, mit Regulierungsmaßnahmen soziale Ziele durchzusetzen. Diesem Zweck dienen z.B. die Arbeitsmarktregulierung und die Sozialgesetzgebung. Obwohl die staatlichen Akteure mit der Regulierung meist positiv zu bewertende Ziele verfolgen, gibt es nicht selten unerwünschten Folgen.

Was ist eine Regulierung?

Regulierung bezeichnet Verhaltensbeeinflussung von Unternehmen und Konsumenten durch gesetzgeberische, meist marktspezifische Maßnahmen mit dem Ziel der Korrektur bzw.

Wer ist Träger der Regulierung?

Träger der Regulierung: Regulierung wird durch Fachbehörden auf Bundes- oder Landesebene ausgeübt (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesnetzagentur). 5.

Sind die staatlichen Akteure mit der Regulierung positiv zu bewerten?

Obwohl die staatlichen Akteure mit der Regulierung meist positiv zu bewertende Ziele verfolgen, gibt es nicht selten unerwünschten Folgen. Es kommt oft zu einer Einschränkung marktwirtschaftlicher Kräfte, die das Wachstum bremst und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert.

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Wie wird eine Regulierung begründet?

Regulierung wird mit einem Versagen der Marktkräfte begründet, d. h. Angebot und Nachfrage allein führen nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Wie geht es mit der Etablierung von Regulierung?

In der Analyse des Anlasses für die Etablierung von Regulierung werden zwei Theoriestränge unterschieden. Der positive Ansatz von Stigler geht davon aus, dass Regulierung durch die Marktteilnehmer selber hervorgerufen wird.

Was ist wettbewerbsrechtliche Regulierung?

Regulierung ist insofern von allg. ordnungsrechtlichen Rahmensetzungen (z.B. Gewerbeordnung) abzugrenzen. Aus wettbewerbspolitischer Sicht handelt es sich um Ausnahmebereiche des Wettbewerbsrechts, da für die regulierten Sektoren oder Märkte Sonderordnungen geschaffen werden.