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Wer ist zuständig für persönliches Budget?
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu einem Kostenträger auf. Sie teilen mit, dass Sie das Persönliche Budget beantragen möchten. Für Sie ist nur ein Ansprechpartner zuständig. Das gilt auch dann, wenn Sie das Geld von verschiedenen Kostenträgern bekommen.
Welche Leistungen sind Budgetfähig?
Typische budgetfähige Leistungen können insbesondere die Hilfe zur Mobilität ( SGB V, VII, IX und XI ), Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (SGB IX),Hilfen zur häus- lichen Pflege und häuslichen Krankenpflege ( SGB V, SGB VII), regelmäßig wiederkehrend benötigte Hilfs- und Heilmittel (SGB V, VII, IX u XI) …
Was ist ein Trägerübergreifendes persönliches Budget?
Um ihnen bei Leistungen zur Teilhabe mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es das Persönliche Budget. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen Geld und können selbst entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für sie erbringt.
Was sind die Voraussetzungen für ein persönliches Budget?
Die Voraussetzungen für ein Persönliches Budget sind die gleichen wie für eine Leistung über einen Dienst in der Sachleistung. Das Persönliche Budget ist wie oben erwähnt keine zusätzliche Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungserbringung.
Was ist die Höhe eines Persönlichen Budgets?
Es gibt keine allgemeingültige Regelung für die Höhe eines Persönlichen Budgets. Da das Budget den individuellen Bedarf der bzw. des Menschen mit Behinderung decken soll, richtet sich die Höhe der Geldleistungen auch nach jenem Bedarf. Die Mehrheit der bewilligten Budgets lag aber zwischen 200 Euro und 800 Euro.
Welche Rechtsgrundlagen sind für ein persönliches Budget?
Die rechtliche Grundlage für das unbefristete persönliche Budget ist ein Urteil des Bundessozialgerichts ( AZ: B 8 SO 9/19 R) vom Januar 2021. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget ist das Sozialgesetzbuchs 9, Paragraf 29 ( SGB IX, § 29).
Ist das Persönliche Budget für alle Menschen geeignet?
Ein Anrecht auf das Persönliche Budget haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder einer seelischen Behinderung oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind. Persönliches Budget: Für wen ist es geeignet? Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet.