Wer zahlt arztliche Zweitmeinung?

Wer zahlt ärztliche Zweitmeinung?

Das Wichtigste in Kürze: Ein gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht bei bestimmten planbaren Eingriffen (z.B. Operationen). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen.

Werden zweitmeinungen von der Krankenkasse bezahlt?

Krankenkassen zahlen Zweitmeinung Im Normalfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten anstandslos, wenn die Untersuchung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Eine zweite Meinung einzuholen, ist auch im Sinne der Versicherung: Voruntersuche sind günstiger als unnötige Operationen.

Kann man im gleichen Quartal den Facharzt wechseln?

Achtung: Als Kassenpatient können Sie den Arzt im laufenden Quartal nicht beliebig wechseln. Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Etwa dann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Arzt nachhaltig gestört ist.

Wie können sie eine ärztliche Zweitmeinung wählen?

So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden. Die AOK hilft Ihnen, schnell die zweite ärztliche Meinung eines Spezialisten zu bekommen. Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein.

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Kann eine ärztliche Zweitmeinung helfen?

Bei Diagnosen, die zu Operationen führen, kann eine ärztliche Zweitmeinung helfen. So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden.

Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?

Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.

Welche Kosten trägt die ärztliche Zweitmeinung?

Die Kosten dafür trägt die AOK. Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt hierüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist.