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Wer zahlt die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen?
Grundsätzlich tragen Mitarbeiter und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte, mit einigen Ausnahmen: Gesetzliche Krankenkasse: Den allgemeinen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2019 ist auch der Zusatzbeitrag je zur Hälfte zu tragen.
Wie werden die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet?
Für die Berechnung müssen Sie das Arbeitsentgelt, also Lohn oder Gehalt, nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ansetzen. Für Entgelt, das darüber liegt, brauchen Sie und Ihr Arbeitnehmer keine Beiträge zu zahlen. Diese Grenze gibt es für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wer zahlt die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung?
Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache Ihres Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.
Wie berechnet man den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?
Die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. 20 \% des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehaltes, soweit damit die für die jeweilige Sozialversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Was dient als Grundlage zur Berechnung der Versicherungsbeiträge?
Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind das Arbeitsentgelt, die Beitragssätze und die Beitragszeit. Arbeitsentgelt ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 14 SBG IV). Damit gehören auch Sachbezüge zum Arbeitsentgelt. Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen.
Was sind Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag wird als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent und ist für die meisten Krankenkassen nicht kostendeckend. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Zusatzbeitrag.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag 2021?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Empfänger von Arbeitslosengeld-II zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst.