Wie bekomme ich die E-Card?

Wie bekomme ich die E-Card?

Wo bekomme ich die e-card? Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrem Krankenversicherungsträger per Post zugesandt.

Wie bekomme ich eine e-card in Österreich?

Wie bekomme ich eine gültige e-card, wenn ich in Österreich zu arbeiten beginne? Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer mitteilen.

Was tun wenn die E-Card verloren geht?

Was tun, wenn die e-card verloren geht? Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt.

Wie kann eine E-Card ausgestellt werden?

Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist. Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis, österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.

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Wie lange dauert die E-Card im Inland?

Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind, ändern (z.B. der Name) oder wenn die Karte beschädigt ist.

Was tun, wenn die e-card verloren geht? Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt.

Wann wird das Serviceentgelt für die E-Card fällig?

Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2022 ist im November 2021 fällig. Die Gebühr von 12,70 Euro wird vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15.

Wann wird die E-Card fällig?

E-Card-Gebühr ist im November fällig. Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2022 ist im November 2021 fällig. Die Gebühr von 12,70 Euro wird vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.

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Wie kann ich eine neue E-Card nachbestellen?

Alternativ dazu können Sie auch über das Online-Service e-card nachbestellen die Ausstellung einer neuen e-card wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung beantragen. Sobald Sie den Verlust Ihrer e-card melden, wird die Karte, um jeglichen Missbrauch auszuschließen, sofort gesperrt. Ihre neue e-card wird Ihnen umgehend per Post zugestellt.