Wie bekomme ich einen Fsjler?
Voraussetzung für ein FSJ ist, dass du mindestens 15 und maximal 26 Jahre alt bist, deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast oder einen Großteil deines Lebens in Deutschland gelebt hast. Freiwilligendienste im Ausland sind ab 18 Jahren möglich. Bist du älter, kannst du auch einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Wer kann ein Freiwilliges Soziales Jahr anbieten?
In der Regel werden als Träger juristischen Personen zugelassen, die geeignete Einsatzplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen betreuen. Die Zulassungsbehörde überprüft, ob der Träger die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ bietet.
Wo kann ich ein freiwilliges soziales Jahr machen?
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- in der Kinder- und Jugendarbeit.
- in der Gesundheits- und Altenpflege.
- in einem Sportverein.
- in einer kulturellen Einrichtung oder Schule.
- in Umwelt- und Naturschutz-Verbänden.
- in der Landschafts- und Denkmalpflege.
Wie lange wird der Freiwilligendienst geleistet?
Durchschnittlich wird der Freiwilligendienst an 35 bis 39 Stunden pro Woche geleistet. Ein FSJ ist eine Vollzeit-Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden.
Hat das neue Bundesfreiwilligendienstgesetz nichts verändert?
Duch das neue Bundesfreiwilligendienstgesetz wurde an der Institution FSJ nichts verändert. Ein Freiwilligendienst im FSJ ist kein Arbeitsverhältnis. Dennoch hat der Freiwillige eine ähnliche Rechtsstellung wie ein Auszubildender.
Welche Rahmenbedingungen gibt es für das Freiwillige Soziale Jahr?
Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt. Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt. Neben dem FSJ gibt es auf Bundesebende den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Was zahlt die Einsatzstelle vor Beginn des FSJ?
Die Einsatzstelle zahlt die gesamten Beiträge, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Vor Beginn des FSJ muss die Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse erfragt und an den Träger weitergeleitet werden.