Wie erlangt man mittelbaren Besitz?

Wie erlangt man mittelbaren Besitz?

Mittelbarer Besitz liegt vor, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache durch einen unmittelbaren Besitzmittler ausüben lässt (vgl. § 868 BGB). Beispiel: Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache. Der Mieter ist dann unmittelbarer (Fremd-)Besitzer.

Ist der mittelbare Besitzer der Eigentümer?

Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).

Ist Mieter Eigenbesitzer?

Der Mieter, der die Mietsache erhalten hat, ist unmittelbarer Fremdbesitzer dieser Sache. Weil er dem Vermieter gegenüber zum Besitz berechtigt, aber auch zur Rückgabe verpflichtet ist, vermittelt er diesem mittelbaren Besitz. Der Vermieter ist mittelbarer Eigenbesitzer.

Hat der Besitzdiener Besitz?

Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.

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Was ist der mittelbare Besitzer?

Mittelbarer Besitz. Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).

Ist der Mieter Besitzdiener?

Um Besitzmittler handelt es sich beispielsweise bei Mietern und Pächtern; diese üben den Besitz an der gemieteten oder gepachteten Sache für deren Eigentümer aus. Gleiches macht ein Besitzdiener. Er unterscheidet sich gegenüber einem Besitzmittler durch seine Position gegenüber demjenigen, für den er den Besitz ausübt.