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Wie funktioniert MOSS?
MOSS-Verfahren, also das Mini One Stop Shop- Verfahren. Dies betrifft Unternehmen, die in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland tätig sind. Sie dürfen ab 01.01.2015 ihren Privatkunden keine deutsche Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen.
Wann MOSS-Verfahren?
MOSS wird zum OSS-Verfahren – mit neuen One-Stop-Shops Die am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Regelungen machen aus dem MOSS-Verfahren nun gleich mehrere One-Stop-Shops (OSS). Das zweite Mehrwertsteuer-Digitalpaket sieht folgende OSS-Verfahren vor: „Nicht-EU-Regelung“ (§18i UstG-E).
Für wen gilt MOSS?
Den MOSS können Unternehmer in Anspruch nehmen, die an Nichtunternehmer elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen in EU Mitgliedstaaten erbringen, in denen sie weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben.
Für was ist seemoos gut?
Das Gesundheitsportal Health und die Verbraucherzentrale Bayern zählen die vielfältigen Gesundheitsversprechen von Irish Moss auf: stärkt das Immunsystem. fördert die Verdauung. verbessert das Hautbild.
Wie funktioniert OSS?
Bei dem OSS-Verfahren werden die Umsätze quartalsweise elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet, das die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Staaten weiterleitet.
Was ist VAT Moss?
Das MOSS Umsatzsteuer-Verfahren ist eine vereinfachte Umsatzsteuerabrechnung, die es ermöglichen soll elektronische Dienstleistungen abzurechnen. Dabei gibt es auch ein vereinfachte Umsatzsteuerverfahren für Dienstleistungen die in die EU erbracht werden und welches 2015 eingeführt wurde.
Wie funktioniert OSS Registrierung?
Die Registrierung zum OSS-Verfahren muss bis spätestens zum 30. Juni 2021 beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) eingegangen sein, um ab dem 1. Juli 2021 über den OSS Ihre in der EU getätigten Verkäufe an Konsumenten erklären zu können. Die Registrierung ist bereits seit dem 1. April 2021 möglich.
Wen betrifft das OSS-Verfahren?
Für Unternehmer, die ab 01.07.2021 Dienstleistungen oder Warenversand in EU Staaten an Privatpersonen liefern, gilt das neue One-Stop-Shop (OSS-Verfahren): Bei dem OSS-Verfahren handelt es sich um eine zum 01.07.2021 neu eingeführte Sonderregelung im Bereich der Umsatzsteuer.
Für wen gilt der One Stop Shop?
Wer muss OSS melden?
Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist nicht verpflichtend. Insoweit besteht für den Unternehmer ein Wahlrecht. Mit einer Teilnahme an einem OSS besteht jedoch für den Unternehmer die Möglichkeit, die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt zentral (in nur einem Mitgliedstaat) anzumelden und zu entrichten.
Wann muss OSS gezahlt werden?
Der Meldezeitraum ist immer das Quartal, das heißt, die OSS-Meldungen müssen immer bis spätestens zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober eines Jahres abgegeben werden. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Ablauf des Meldezeitraums.
Was sind OSS Meldungen?
Um die notwendigen Steuererklärungen im EU-Ausland einheitlicher und einfacher zu gestalten, wurde der sogenannte One-Stop-Shop (OSS) geschaffen. Dieser soll es ermöglichen, alle relevanten Ausgangsumsätze für alle EU-Länder zentral über eine Schnittstelle im Heimatstaat zu melden.