Wie geht es mit dem Antrag zu verfassen?

Wie geht es mit dem Antrag zu verfassen?

Einleitung: Zunächst ist es wichtig, darüber aufzuklären, was das Problem ist bzw. was Dich auf die Idee gebracht hat Deinen Antrag zu verfassen. Die Präambel oder das Vorwort dienen also dazu, den Sachverhalt erst einmal objektiv darzustellen. Das kann dann beispielsweise so aussehen:

Wie kann ich einen Antrag einbringen?

Um Deinen Antrag einbringen zu können, musst Du immer einige formale Angaben machen. Denn nur wenn die Formalia stimmen, kann er ordnungsgemäß beraten werden. Folgende Informationen sollte Dein Antrag deshalb immer konkret benennen:

Kann dein Antrag nicht mehr behandelt werden?

Kann Dein Antrag aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt werden, so wird er meistens an einen Arbeitskreis oder den Vorstand weiterverwiesen, der sich dann an anderer Stelle mit ihm beschäftigt. Wird Dein Antrag aufgerufen, musst Du ihn vor dem Kongress begründen.

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Wie behandelt man einen Antrag mit den meisten Stimmen?

Die Anträge mit den meisten Stimmen werden zuerst behandelt. Anschließend folgen die mit den weniger Stimmen. Kann Dein Antrag aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt werden, so wird er meistens an einen Arbeitskreis oder den Vorstand weiterverwiesen, der sich dann an anderer Stelle mit ihm beschäftigt.

Was könnte eine ausführliche Fassung des Antrags sein?

Die ausführliche Fassung des Antrags könnte so gegliedert sein: Einleitung: Ordnen Sie das Projekt kurz ein, nennen Sie Inhalt und Ziel, Ihre Befähigung zur Umsetzung und den Grund für eine Anfrage bei dieser Stiftung. Die Organisation: Stellen Sie hier die zusammengetragenen Daten und Fakten über sich selbst überzeugend zusammen.

Wie kündigt der Antragsteller sein Handeln an?

Nicht selten kündigt der Antragsteller sein Handeln vorher an und droht schon im Vorfeld mit dem Gewaltschutzantrag. Betroffene Antragsgegner können schon vor Antragsstellung aktiv werden und bei Gericht eine sogenannte Schutzschrift hinterlegen . Die Schutzschrift kann schriftlich oder zur Protokoll des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt werden.

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