Wie ist der arbeitspaketverantwortliche zustandig?

Wie ist der arbeitspaketverantwortliche zuständig?

Der Arbeitspaketverantwortliche ist neben der fachlichen Verantwortung für die Informationsbereitstellung für das Arbeitspaket, den Informationsfluss innerhalb des Arbeitspaketes und für die Informationsweitergabe an nachfolgende Stellen zuständig. Je nach Form der Projektorganisation obliegt ihm nicht zwingend die disziplinarische Verantwortung.

Was ist der Ziel der Zersetzung?

Ziel der Zersetzung ist die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte, um dadurch feindlich-negative Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend zu verhindern, wesentlich einzuschränken oder gänzlich zu unterbinden bzw. eine differenzierte politisch-ideologische Rückgewinnung zu ermöglichen.

Was ist eine Spezifikation für ein Arbeitspaket?

Für jedes Arbeitspaket sollte eine klare Formulierung der Spezifikation möglich sein. Die Leistung innerhalb eines Arbeitspaketes muss von der Leistung in anderen Arbeitspaketen klar abgrenzbar sein. Im Vergleich zur gesamten Projektdauer darf die Dauer des Arbeitspaketes nicht zu groß sein, um Terminverzüge rechtzeitig erkennen zu können.

Was ist die inhaltliche Summe eines Arbeitspaketes?

Die inhaltliche Summe aller Arbeitspakete aus der Projektstrukturplanung muss mit dem Inhalt des Projektes identisch sein. Die Arbeitspaketbeschreibung ist das Dokument, das alle Informationen, Inhalte und Bedingungen des Arbeitspaketes beschreibt. In der Regel wird dieses Dokument in tabellarischer Form erstellt.

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Ist der Umfang eines Arbeitspakets festgelegt?

Der Umfang eines Arbeitspakets ist dabei nicht festgelegt, er kann von einer einzelnen, innerhalb kurzer Zeit durch eine Person erledigbaren Aufgabe bis hin zu einem vollständigen, neuen Unterprojekt reichen.

Was ist die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit?

Bei der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit wird immer nur Bezug auf jene Tätigkeit genommen, welche der Betroffene vor seiner Erkrankung ausgeübt hat, und nicht etwa auf mögliche andere (leichtere) Tätigkeiten.