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Wie ist der Vorname von Jesus?
Jesus ist ein männlicher Vorname. Jesus war lange Zeit in Deutschland als Vorname unzulässig. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte 1998 in einem entsprechenden Verfahren jedoch keine Einwände. Seitdem dürfen auch in Deutschland Kinder Jesus genannt werden.
Warum Joshua Josua?
Die namensgebenden Worte aus dem Hebräischen sind „jahwe“ (= Gott) und „jascha“ (= retten, helfen, heilen). Der Name bedeutet somit so viel wie „Gott ist Heil“. Der Name Joshua ist die englische Variante von Josua, der vom hebräischen Namen „Jehoschua“ kommt.
Ist es erlaubt sein Kind Jesus zu nennen?
Die wichtigste Regel für das Standesamt ist dabei, dass der Name Aufschluss über das Geschlecht geben muss. Jesus darf man sein Kind aber inzwischen nennen, unter anderem auch weil es in Spanien und Südamerika ein geläufiger Name ist. Mit zweitem Namen dürfen auch Jungen Maria heißen, wenn das den Eltern gefällt.
Was für eine Bedeutung hat der Name Joshua?
Die älteste Form Jehoschua ist ein theophorer Name und bedeutet „JHWH ist Hilfe Heil, Großmut, Rettung“. In der hebräischen Bibel ist es vor allem der Name des Israeliten Jehoschua ben Nun, Josua, der Sohn des Nun, der das Volk in das gelobte Land Kanaan führt und nach dem im Alten Testament das Buch Josua benannt ist.
Wie wird der Name Joshua ausgesprochen?
Den Vornamen Joshua kann man deutsch aussprechen (jo-schu-ah) oder englisch (djo-schwa). Für den Namen gibt es sogar eine deutsche Schreibvariante, Joschua – aber selbst in Deutschland kommt diese Schreibweise nur selten vor.
Was bedeutet Yusha?
Yusha ist die arabische Form von Joshua/Josua dem Propheten. Josua (Sohn des Nun) war ein Ephraimiter. Der Überlieferung nach war Josua (Yusha) ein Anhänger Moses, der später zu seinem Nachfolger und zum Heerführer ernannt wurde, um das Volk ins gelobte Land zu führen.
Was ist die Bedeutung von Jesus Namen?
Der Name Jesus geht zurück auf den alten hebräischen Namen Jehoschua, mit der Bedeutung „Gott rettet“. Der Vorname Jesus war lange Zeit in Deutschland nicht zulässig. 1998 entschied das Frankfurter Oberlandesgericht, dass man Kindern den Namen Jesus geben darf.