Wie kann eine Kassendifferenz entstehen?

Wie kann eine Kassendifferenz entstehen?

Kassendifferenzen entstehen immer wieder und sie können die unterschiedlichsten Ursachen haben: Flüchtigkeitsfehler der Kassenkräfte, falsche Münzen in den Geldrollen (kommt tatsächlich immer wieder mal vor) oder auch schlicht und einfach Trinkgeldgaben der Kunden.

Wie hoch muss das Mankogeld sein?

Arbeitnehmern im Kassen- und Zähldienst kann damit eine Fehlgeldentschädigung (auch Mankogeld genannt) in monatlicher Höhe von bis zu 16 Euro steuer- und beitragsfrei gewährt werden.

Was versteht man unter Kassendifferenzen?

Kassendifferenzen liegen vor, wenn der tatsächliche Geldbetrag in der Kasse nicht mit den Verkaufsdaten übereinstimmt.

Was ist ein Kassenfehlbetrag?

Ein Kassenfehlbetrag liegt vor, wenn der Kassenistbestand niedriger ist als der Kassensollbestand. Gegensatz: Kassenüberschuss.

Wie haftet der Arbeitnehmer für ein Manko?

Für ein Manko haftet der Arbeitnehmer (beispielsweise Kassierer, Fachlagerist) – falls im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde – nur bei seinem Verschulden. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer als Besitzdiener des Bargeldes oder der Waren des unmittelbar besitzenden Arbeitgebers anzusehen.

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Wie schützt man das Mankogeld vor Unehrlichkeit?

Das Mankogeld schützt also den Arbeitnehmer auch vor dem Verdacht der Unehrlichkeit. Der Arbeitnehmer erhält mit dem Mankogeld einen positiven psychologischen Anreiz, Kassendifferenzen zu vermeiden und das Mankogeld für seinen privaten Konsum zu behalten.

Ist die Zahlung von Mankogeld unwirksam?

Ohne die Zahlung von Mankogeld sind Absprachen im Arbeitsvertrag unwirksam, nach denen der Kassierer generell für Fehlbeträge in der Kasse verantwortlich ist. Ohne eine Mankoabrede mit Mankogeld kann der Arbeitgeber eine Kassendifferenz des Arbeitnehmers nicht einfach mit dessen Arbeitslohn verrechnen.

Wie kann man die Mankoregelung verwenden?

Die Mankoregelung kann sich nur auf Fehlbeträge in der Kasse (Manko) erstrecken, nicht verwendet werden kann sie jedoch als Alternative zur Vertragsstrafe – beispielsweise bei Verlust von Arbeitsmitteln oder Verlusten durch Fehlbedienung oder nicht zu klärende Fehler an Geräten und Anlagen.