Wie können Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden?
Die Tagesmutter oder der Tagesvater unterstützt und fördert die Entwicklung Ihres Kindes dabei individuell. Viele Eltern schätzen auch die flexiblen Möglichkeiten der Kindertagespflege. In besonderen Situationen können Eltern die Kindertagespflege auch ergänzend zur Kita nutzen.
Was gibt es für Betreuungsmöglichkeiten?
Es gibt aber auch zahlreiche Möglichkeiten, die Kinder zeitweise außerhalb der Familie betreuen zu lassen. Diese Betreuung kann man privat organisieren (zum Beispiel Babysitter oder Au pair) oder aber eine öffentlich organisierte Betreuung in Anspruch nehmen (Kitas, Tageseltern, etc.).
Wo steht das Kita Gesetz?
Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt. Das SGB VIII regelt im dritten Abschnitt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (§§ 22-26) die Grundzüge der Kinderbetreuung in Deutschland.
Wie kann man Kinder betreuen?
Wer sein Baby in einer privaten Umgebung betreuen lassen möchte, kann sich für die Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater entscheiden. Die von ihnen betreuten Gruppen sind in der Regel kleiner als im Kindergarten und die Betreuer können sich intensiv um die Kinder kümmern.
Was ist Betreuung in der Schule?
Betreuungsangebote der Schulen Handelt es sich bei der ausgewählten Schule um eine Ganztagsschule, findet nach dem regulären Unterricht eine Betreuung statt. Hier erhalten Kinder nicht nur ein Mittagessen, sondern werden zumeist auch bei den Hausaufgaben betreut und können mit ihren Klassenkameraden spielen.
In welchem Gesetzbuch ist die Krippe verankert?
Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Welche Gesetze gibt es im Kindergarten?
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes
- Personalausstattung (§ 28 KiBiz)
- Zusammenarbeit mit den Eltern (§ 9 KiBiz)
- Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz)
- Öffnungszeiten und Schließtage (§27 KiBiz)
- Qualifizierung (§ 46 KiBiz)
- Planungsgarantie (§ 41 KiBiz)
Wer darf Kinder betreuen?
Die Aufsichtspflicht obliegt den Sorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern. Sie wird beim Abschluss eines Betreuungsvertrages an den Träger bzw. die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung oder an die Tagespflegeperson übertragen, und zwar nur für die Dauer der vereinbarten Betreuungszeit.