Wie lange kann ich mit 14 auf ein Konzert?

Wie lange kann ich mit 14 auf ein Konzert?

So darf beispielsweise eine Person unter 16 Jahren diese nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen und muss dabei auf die Uhr achten. Auch Jugendliche mit einem Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur bis 24 Uhr bleiben.

Wie alt muss man für ein Rammstein Konzert sein?

Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern in der Halle und/oder auf dem Veranstaltungsgelände geben. Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden.

Wie lange dürfen Kinder abends auf der Bühne stehen?

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

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Was muss bei einem Konzert beachtet werden?

Auch bei einem Konzert muss geltender Jugendschutz beachtet werden. Auch ohne Eltern legal: Das Jugend­schutzgesetz erlaubt Jugendlichen, Konzerte mit 14 und 15 zu besuchen. Das Jugendschutzgesetz beeinflusst Konzerte nur indirekt.

Welche Begrenzungen gibt es für Konzerte?

Das Jugendschutzgesetz legt Begrenzungen nur für bestimmte Orte wie Gaststätten und Tanzveranstaltungen fest. Doch auch wenn das Jugendschutzgesetz für Konzerte keine grundsätzlichen Beschränkungen aufstellt, heißt das nicht, dass es keine Regeln gibt.

Was muss bei einem Konzert unter 16 Jahren beachtet werden?

Auch bei einem Konzert muss geltender Jugendschutz beachtet werden. Ein Konzertbesuch unter 16 Jahren ist theoretisch kein Problem. Denn das Jugendschutzgesetz setzt Konzerte nicht mit öffentlichen Tanzveranstal­tungen gleich. Mehr Einzelheiten dazu lesen Sie in diesem Ratgeber.

Welche Vorgaben gibt es für Konzerte ohne Eltern?

Jugendschutz für Konzerte: Generelle Vorgaben. Auch ohne Eltern legal: Das Jugend­schutzgesetz erlaubt Jugendlichen, Konzerte mit 14 und 15 zu besuchen. In diesem Fall gilt: Kinder unter 16 Jahren dürfen zwischen 5 und 23 Uhr in einem gastronomischen Lokal eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen, aber nur in Begleitung ihrer Eltern.

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