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Wie lange vorher muss ich eine Mieterhöhung ankündigen?
Der Vermieter muss für eine korrekte Mieterhöhung eine Frist von 15 Monaten nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete einhalten. Dies regelt das BGB zum Mietvertrag. Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent betragen.
Was machen wenn Mieter Mieterhöhung nicht akzeptiert?
Ist der Vermieter mit der Teilzustimmung nicht einverstanden, so kann er versuchen, die vollständige Zustimmung gerichtlich einzuklagen. Der Vermieter kann in dem Fall, dass keine vollständige Zustimmung erfolgt, auf Zustimmung klagen. Bestätigt das Gericht die Mieterhöhung, muss der Mieter zustimmen.
Wann müssen Mieter eine Mieterhöhung hinnehmen?
Mieter müssen eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate hinnehmen. Erfolgt sie in kürzeren Abständen, können die Mieter ihre Zustimmung verweigern. Sind alle diese Punkte erfüllt und hat der Vermieter die Formalien für das Schreiben eingehalten, hat der Mieter in der Regel der Mieterhöhung formlos zuzustimmen.
Wie kann eine Mieterhöhung aufgenommen werden?
Sinngemäß könnte folgende Formulierung im Mietvertrag aufgenommen werden: „Der Vermieter ist berechtigt, gesetzlich zulässige Mieterhöhungen vorzunehmen.“ Die aktuelle Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert sein.
Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung begrenzen?
Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.
Ist der Vermieter nicht einverstanden mit der Ankündigung der Mieterhöhung?
Reagiert der Mieter nicht auf die Ankündigung zur Mieterhöhung oder lehnt er die Anhebung ab, hat der Vermieter das Recht, den Mieter auf Zustimmung zu verklagen. Dabei müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Die Mieterhöhung darf nicht durch Vereinbarungen der Parteien ausgeschlossen sein.