Wie lauft die Anerkennung?

Wie läuft die Anerkennung?

Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.

Wann zählt man als gelernt?

„Gelernt“ sind Sie, wenn Sie eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Auch wenn Sie einen Beruf fünf oder zehn Jahre als ungelernte Kraft ausüben, sind Sie ungelernt. Dann können Sie in diesem Beruf eine sogenannten „Externenprüfung“ ablegen und gelten bei Bestehen der Prüfung als gelernte Kraft.

Wie kann ich eine Anerkennung in Deutschland machen?

Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen. Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung. Wie bekomme ich die Anerkennung? Kann ich ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten?

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Was gibt es für Anerkennung von Berufsqualifikationen?

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder. Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

Was sind Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren?

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind: 1 Sie wollen in Deutschland arbeiten. 2 Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben. 3 Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.

Sind die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis erfüllt?

Sind die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis erfüllt, erlässt das Gericht ein Anerkenntnisurteil ( § 307 S. 1 ZPO ). Eine Prüfung der Schlüssigkeit der Klage und der materiellen Rechtslage unterbleibt. Eine mündliche Verhandlung ist seit 2004 nicht mehr nötig ( § 307 S. 2 ZPO ).