Wie nennt man behinderte heute?

Wie nennt man behinderte heute?

Auch in Deutschland sprach man lange Zeit von den Behinderten oder gar von Schwerbeschädigten. Immer häufiger ist inzwischen ein anderes Wort für Menschen mit Behinderung zu lesen: Handicap oder gehandicapt. Es klingt jung, hip, frisch und versprüht einen Hauch von Internationalität.

Warum sagt man nicht behindert?

Behinderung galt lange Zeit als medizinische Tatsache. Irgendetwas funktioniert bei einem Menschen „nicht richtig“. Weil ihm etwa ein Bein fehlt, kann er nicht an allem teilhaben, was ein „normaler“ Mensch so treibt. Das Bundessozialgericht hat dafür den Begriff „Funktionsbeeinträchtigung“ geprägt.

Was ist mit dem Begriff “behinderte” gemeint?

Wichtig ist nur das Wort “Mensch”, da mit dem Begriff “Behinderte” das Bild einer festen Gruppe entsteht, die in Wirklichkeit vielfältig ist. „Der/die Behinderte“ reduziert die Person auf ein Merkmal, das alle anderen Eigenschaften dominiert. Das ist auch der Fall, wenn von „den Blinden“ oder “den Gehörlosen” die Rede ist.

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Was bedeutet die Neudefinition im Behindertenrecht?

Die Neudefinition gründet in ihrem Verständnis auf das bio-psycho-soziale Modell, das auch der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Gesundheit (ICF) zugrunde liegt. Für die Rechtsprechung bedeutet das, dass sie sich von der ersten Instanz an mit der Neuorientierung des Gesetzgebers im Behindertenrecht auseinandersetzen muss.

Was sind die Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen?

Die Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen sind nicht „besonders“, sondern genauso vielfältig wie die nicht behinderter Menschen. Gesundheit ist genauso wie „Normalität“ eine konstruierte Vorstellung – jeder Mensch hat seinen eigenen Blick darauf.

Was sind behinderte Menschen?

Danach sind behinderte Menschen diejenigen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.