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Wie oft hat eine Revision Erfolg?
Wie häufig sind Revisionen erfolgreich? Eine Urteilsaufhebung ist im Revisionsverfahren recht selten. Die Erfolgsquote, und damit die Erfolgsaussichten einer Revision im Strafrecht, liegt in Deutschland im Mittel zwischen 3 und 8 Prozent.
Was bringt eine Revision?
Revision ist ein Rechtsmittel bei dem ein gerichtliches Urteil durch auf Rechtsfehler hin überprüft werden kann, um ein Fehlurteil oder eine unangemessene Strafe anzufechten. Den Antrag auf Revision kann ein Strafverteidiger oder der Angeklagte selbst innerhalb 1 Woche nach Urteilsverkündung stellen.
Was passiert wenn eine Revision abgelehnt wird?
Gegen eine abgelehnte Revision kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Eine Revision findet also in der Regel immer in dritter Instanz statt und folgt auf eine Berufung der zweiten Instanz, die wiederum Bezug auf eine Entscheidung in erster Instanz nimmt.
Wer entscheidet über eine Revision?
Der Bundesgerichtshof ist zuständig bei Revisionen gegen: Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts (sofern nicht im Ausnahmefall das OLG entscheidet) Erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts, § 135 Absatz 1 GVG.
Wann muss eine Revisionsbegründung eingelegt werden?
Nachdem die Revision im Strafrecht eingelegt wurde, muss sie durch den Revisionsstrafverteidiger begründet werden – die Frist für eine Revisionsbegründung beträgt grundsätzlich einen Monat ab Ablauf der Einlegungsfrist.
Wie lange dauert die Begründung im Revisionsverfahren?
Für die Begründung gibt es im Revisionsverfahren eine eigene Frist. Diese beträgt einen Monat ab Ablauf der Einlegungsfrist. Sollte das anzugreifende Urteil noch nicht zugestellt sein, beginnt die Frist erst mit Zustellung zu laufen, da dem Angeklagten erst dann die Urteilsgründe bekannt werden.
Wie wichtig ist die Revision nach der Berufung?
Besonders wichtig: Während nach der Berufung noch die Möglichkeit der Revision besteht, ist die Revision durch einen Rechtsanwalt Ihre letzte Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil anzufechten. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Eine Wiederaufnahme des Falles ist nur dann möglich, wenn neue Beweise vorgelegt werden können.
Ist die Revision ein formales Verfahren?
Die Revision ist ein rein formales Verfahren. Insofern ist nach wie vor die Frage, „wie es gewesen ist“, nicht Sache des Revisionsrichters. Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen kommt es zu einer Revisionshauptverhandlung. Auch hier werden nicht Tatsachen, sondern lediglich Rechtsfragen erörtert.