Inhaltsverzeichnis
Wie Patientenakte anfordern?
Wenn Sie Akten aus dem Krankenhaus möchten, wenden Sie sich an die behandelnde Abteilung oder an die Klinikverwaltung. Geben Sie Namen und Geburtsdatum an sowie wann und in welcher Abteilung Sie behandelt wurden.
Wer hatte eine Stasi Akte?
Zu den ersten, die an jenem 2. Januar 1992 ihre Stasi-Akten durchblättern durften, gehörten DDR-Bürgerrechtler, die sich der ungeteilten Aufmerksamkeit von Mielkes Mannen stets sicher sein durften: Bärbel Bohley, Ulrike und Gerd Poppe, Lutz Rathenow und die Dichterin Sarah Kirsch.
Wer darf stasiakten einsehen?
Sie können beim BStU einen Antrag auf Einsicht, in die vom MfS zur eigenen Person geführten Unterlagen stellen (Antrag eines Betroffenen). Der BStU benötigt für diese Recherchen verschiedene Daten der anderen Person, um die entsprechenden Akten finden zu können. …
Wie findet man Regelungen über Akten in den Gesetzen?
Immerhin findet man eine Etage tiefer Regelungen über Akten, nicht in den Gesetzen, sondern in Verwaltungsvorschriften, die die Verwaltungsabläufe in Behörden regeln, z.B. in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – AllgemeinerTeil (GGO I).
Wie ist die Führung und Registrierung von Akten geregelt?
Die Führung und Registrierung von Akten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in der Aktenordnung (AktO) vom 28. November 1934 geregelt (in Kraft seit 1. Januar 1935), die von den Bundesländern inhaltsgleich für die ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften übernommen wurde.
Wie ist die Organisation der Aktenführung geregelt?
In kaufmännisch geführten Unternehmen obliegt die Organisation der Aktenführung und -verwaltung als Organisationsaufgabe der Geschäftsführung, die durch Arbeitsanweisungen zu regeln ist. Deshalb ist in der Wirtschaft die Aktenführung sehr heterogen geregelt.
Wie versteht man den Aktenvorgang in der Aktenführung?
In Anlehnung an die von der älteren Aktenführung oft weit fassenden Aktenbildungen ferner den „Aktenvorgang“ als Einheit einer bestimmten Angelegenheit mit den in mehrstufiger oder mehrmaliger Bearbeitung entstandenen Vor- bzw. Folgeakten.