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Wie schreibe ich Versammlung?
Substantiv, feminin – 1a. das Versammeln, Sichversammeln, Zusammenkommen; 1b. Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer …
Was ist der Artikel von Versammlung?
Versammlung. Bedeutungen: [1] Ansammlung mehrerer Personen meist zu einem gemeinsamen Zweck (meist innen in Räumen)…Substantiv, f.
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Versammlung | die Versammlungen |
Genitiv | der Versammlung | der Versammlungen |
Dativ | der Versammlung | den Versammlungen |
Akkusativ | die Versammlung | die Versammlungen |
Wie trennt man Versammlung?
Ver·samm·lung Weitere Suchabfragen: Wortformen (Flexion) für »Versammlung« suchen.
Wie viele Personen für eine Versammlung?
Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen, die gemeinschaftlich etwas erörtern oder kundgeben wollen, und dabei an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken möchten. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist.
Was ist eine an und Versammlung?
Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Art. 8 GG vor, wenn mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammen kommen .
Wie kann eine Versammlung verboten werden?
So kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung bereits vor Beginn verboten werden oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist.
Wie ist der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung verpflichtet?
Der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung ist nach § 14 VersammlG verpflichtet, die Versammlung spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass den Veranstaltern und Teilnehmern ein gewisser Schutz gewährleistet wird (z.B. vor Gegendemonstranten).
Was ist der Versammlungsbegriff des GG?
Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Art. 8 des GG (der nur “ Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des Versammlungsgesetzes. Letzterer gewährt auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und gilt zudem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen.